Raubkopien werden auch vom Zoll nicht verkauft oder versteigert. Die werden tatsächlich vernichtet. Es handelt sich also immer um Originale.
Das ist also Quatsch was du schreibst.

Natürlich können beschlagnahmte Gegenstände versteigert werden. Zum Beispiel wenn die Dinge als Sicherheitsverwahrung genommmen wurden, und der Schuldner sie niemals ausgelöst hat.

Der Zoll ist nicht nur mit Sicherung der Grenzen oder dem Filzen von Koffern beschäftigt! Es sind die Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft und ermitteln für sie Fälle vor, sie prüfen Schwarzarbeit, treiben fällige Forderungen ein und prüfen Steuervergehen.
Es gibt also genug Möglichkeiten an legale Waren ranzukommen.