Wie schon angesprochen - solange deine Schwester unter 18 und damit in Deutschland nicht Vertragsfähig ist, ist der Kaufvertrag oder alles weitere ungültig und kann jederzeit von den Erziehungsberechtigten rückgängig gemacht werden.
Bei uns war's genau so. Ignoriert und fertig. Seit der 2. Mahnung haben wir nichts mehr bekommen, und das ist nun schon gut 1-2 Jahre her. :P
N Freund hat bei sowas sogar schonmal angerufen und sich beschwert, dass er noch Minderjährig ist. So kann man's auch regeln, muss man aber nicht. ^^