Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Rechnung einer Downloadseite

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1

    Rechnung einer Downloadseite

    Meine Schwester wollte sich ein Programm runterladen und hat sich ohne große Gedanken zu machen und ohne zu lesen, was dort http://www.mega-downloads.net/anmelden rechts steht, einfach angemeldet. Ja, ich weiß, das war nicht gerade das klügste, aber meine Schwester kennt sich mit solchen Dingen leider nicht sonderlich gut aus und war ein wenig naiv. Nun haben wir eine Rechnung über 96€ bekommen, wie es am Rand steht.

    Und nun wollte ich fragen, ob wir etwas dagegen tun können, diese 96€ bezahlen zu müssen. Die Seite kommt mir nämlich nicht gerade sehr seriös vor.

  2. #2
    Rechnung und künftige Mahnungen einfach ignorieren.

    Zitat Zitat
    Kunden haben Mega-Ärger nach Megadownload

    Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich derzeit bundesweit viele Verbraucher über Rechnungen eines Internetanbieters „mega-downloads.net“. Der Seitenbetreiber bittet Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, das sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen haben. Die Ratsuchenden sind sich aber entweder sicher, diese Seite nie angewählt zu haben oder sie sie nur kurz besucht zu haben, ohne zu wissen, damit einen Vertrag abgeschlossen zu haben.
    Die Masche läuft auch in Regensburg, und laut Eva Traupe vom Verbraucherservice am Frauenbergl so: Bei der Suche nach kostenlosen Programmen im Internet führen viele Treffer in den Suchmaschinen auf die Seite mega-downloads.net. Die Programme werden kurz vorgestellt, dann folgt ein Link zum Herunterladen. Der Link führt jedoch nicht zum Download, sondern zu einer Anmeldemaske. Wer hier seine Daten eingibt, landet in der Falle – aus einem Testabo soll mit Ablauf des Anmeldetages ein 24-Monatsabonnement über die Nutzung des Angebots zum Preis von 96 Euro pro Jahr werden.

    In der Annahme, die Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen. Mit dieser überrumpelnden Verlinkung wird versucht, Verbrauchern durch Täuschung einen Vertrag unterzuschieben.
    Nach Email-Rechnungen kommt über kurz oder lang ein echter Brief von der „Validea-GmbH“, der Zentralen Verrechnungsstelle von Megadownloads in Österreich – und Feuer ist unterm Dach. Was Eva Traupe dabei so schlimm findet, ist „der immense Ärger, der da den betroffenen Familien ins Haus flattert“. Minderjährige Jugendliche versuchten solange wie möglich zu verbergen, dass da was im Busch ist. Dann kommt es dick: Bei der Rechnung im Briefkasten sind noch 4,50 Mahnspesen dabei und die Drohung, ein Inkasso-Unternehmen einzuschalten, was mit hohen Gerichts- und Verfahrenskosten verbunden sei.

    Betroffenen sollten sich durch Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern lassen, so der Rat der Verbraucherschützer. Die Zahlungsaufforderungen des Anbieters Mega-Downloads sollte mit der Begründung zurück gewiesen werden, dass auf diese Art und Weise kein rechtskräftiger Vertrag zustande kommt. Als Hilfestellung bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief an, der in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich ist oder bei den Verbraucherzentralen herunter geladen werden kann.
    Zumal, sollte deine Schwester noch nicht volljährig sein, hätte dieser Vertrag so oder so keine Gültigkeit. Mega-Downloads profitiert nur von dem Schrecken den sie mit diesen Schreiben verursachen. Ein Prozess würde sich für sie finanziell nicht rechnen, und ihre Masche käme damit auch nicht durch.

    Geändert von Spark Amandil (04.08.2008 um 18:51 Uhr)

  3. #3
    Nicht bezahlen. Fertig. Auch gar nicht drauf reagieren, was sie einen schicken.
    Ich bin mir sicher, dass da nichts mehr nachkommen wird.
    Sicherlich haben sie nicht einmal das Recht dazu Shareware Programme für ein Entgeld zu verbreiten.
    Zumal viele Programme dort OpenSource sind, die sowieso nicht verkauft werden dürfen, weil sie unter der GPL Lizenz liegen.

    Ich würde nichts tun. Wenn sie tatsächlich mit Rechtsanwalt vor der Tür stehen sollte, eine gegenklage einreichen, weil sie das, was sie anbieten nicht rechtsmäßig ist.

  4. #4
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Zumal viele Programme dort OpenSource sind, die sowieso nicht verkauft werden dürfen, weil sie unter der GPL Lizenz liegen,
    Die GPL hat noch nie den Verkauf verboten. Man muss nur Source-code mitliefern oder ne Quelle fuer selbigen angeben.

  5. #5
    Zitat Zitat von Crash-Override Beitrag anzeigen
    Die GPL hat noch nie den Verkauf verboten. Man muss nur Source-code mitliefern oder ne Quelle fuer selbigen angeben.
    Was diese Seite nicht tut. Sie bieten nur die *.exe an.
    Ausserdem muss die Seite ein Hinweis geben, dass diese Programme über der GPL Lizenz stehen, was die Seite auch nicht tut.

    Geändert von Whiz-zarD (04.08.2008 um 19:59 Uhr)

  6. #6
    Wie schon angesprochen - solange deine Schwester unter 18 und damit in Deutschland nicht Vertragsfähig ist, ist der Kaufvertrag oder alles weitere ungültig und kann jederzeit von den Erziehungsberechtigten rückgängig gemacht werden.

  7. #7
    Bei uns war's genau so. Ignoriert und fertig. Seit der 2. Mahnung haben wir nichts mehr bekommen, und das ist nun schon gut 1-2 Jahre her. :P
    N Freund hat bei sowas sogar schonmal angerufen und sich beschwert, dass er noch Minderjährig ist. So kann man's auch regeln, muss man aber nicht. ^^

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •