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Kunden haben Mega-Ärger nach Megadownload
Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich derzeit bundesweit viele Verbraucher über Rechnungen eines Internetanbieters „mega-downloads.net“. Der Seitenbetreiber bittet Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, das sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen haben. Die Ratsuchenden sind sich aber entweder sicher, diese Seite nie angewählt zu haben oder sie sie nur kurz besucht zu haben, ohne zu wissen, damit einen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Die Masche läuft auch in Regensburg, und laut Eva Traupe vom Verbraucherservice am Frauenbergl so: Bei der Suche nach kostenlosen Programmen im Internet führen viele Treffer in den Suchmaschinen auf die Seite mega-downloads.net. Die Programme werden kurz vorgestellt, dann folgt ein Link zum Herunterladen. Der Link führt jedoch nicht zum Download, sondern zu einer Anmeldemaske. Wer hier seine Daten eingibt, landet in der Falle – aus einem Testabo soll mit Ablauf des Anmeldetages ein 24-Monatsabonnement über die Nutzung des Angebots zum Preis von 96 Euro pro Jahr werden.
In der Annahme, die Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen. Mit dieser überrumpelnden Verlinkung wird versucht, Verbrauchern durch Täuschung einen Vertrag unterzuschieben.
Nach Email-Rechnungen kommt über kurz oder lang ein echter Brief von der „Validea-GmbH“, der Zentralen Verrechnungsstelle von Megadownloads in Österreich – und Feuer ist unterm Dach. Was Eva Traupe dabei so schlimm findet, ist „der immense Ärger, der da den betroffenen Familien ins Haus flattert“. Minderjährige Jugendliche versuchten solange wie möglich zu verbergen, dass da was im Busch ist. Dann kommt es dick: Bei der Rechnung im Briefkasten sind noch 4,50 Mahnspesen dabei und die Drohung, ein Inkasso-Unternehmen einzuschalten, was mit hohen Gerichts- und Verfahrenskosten verbunden sei.
Betroffenen sollten sich durch Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern lassen, so der Rat der Verbraucherschützer. Die Zahlungsaufforderungen des Anbieters Mega-Downloads sollte mit der Begründung zurück gewiesen werden, dass auf diese Art und Weise kein rechtskräftiger Vertrag zustande kommt. Als Hilfestellung bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief an, der in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich ist oder bei den Verbraucherzentralen herunter geladen werden kann.
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