@qed
Dein Chef hat leider recht.
Wenn er dich länger beschäftigt, muss er dir für diese zwei Tage einen Arbeitsvertrag geben. Sollte er es nicht tun, kannst du vor dem Arbeitsgericht auf Weiterbeschäftigung klagen. Und kein Arbeitgeber lässt sich gerne Arbeitnehmer "aufhalsen"!

@allnet
Wenn du ein paar OTs zurückblätterst, kannst du die Postinganfänge von weuze sehen. Der Beste hat es in kürzester Zeit geschafft, mit relativ sinnentleerten Posts seinen Postingpenis zu vergrößern. Du kannst ihn ja mal fragen was dann daraus geworden ist, wenn man beratungsresistent die Staffler verärgert.

War das ausführlich genug?
Ich will nicht drohen, aber ein wenig mehr Inhalt und Aussage würde deinen Posts gut stehen.