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Thema: KOTT #9 - Keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von V-King Beitrag anzeigen
    =! != !=
    Danke, Mr. Parse error. :)

    Ich muss aber auch erwähnen, dass soweit ich weiß, die PEGI-Empfehlungen ähnlich dem deutschen USK, in Wien seit diesem Jahr gesetzlich verbindlich sind, jedoch nur in Wien und nicht in ganz Österrreich. Glücklich bin ich darüber aber nicht, da das PEGI meiner Meinung und auch der Meinung des PEGI selber, wie es scheint, nur informieren und nicht beschränken soll.

    Zum genannten Spiel, nämlich "Sega Casino", muss ich sagen, dass ich die Empfehlung schon irgendwie verstehen kann, denn meiner Meinung ist Spielsucht (bezogen natürlich auf Glücksspiele und nicht auf Videospiele) ein eher noch heikleres Thema als Gewaltdarstellungen in Videospielen. Verhindern kann so eine Empfehlung keine echte Spielsucht, das ist klar, aber man sollte trotzdem darauf hinweisen, dass solche Spiele wenn sie aus dem Videospiel ins RL übertragen werden, obwohl es weiterhin Spiel und Spaß bleiben sollte, schon viele Menschen, egal wie gescheit, besonnen und standfest sie waren, in den finanziellen und persönlichen Ruin getrieben haben. Wie gesagt: es sollen nur Hinweise und Denkanstösse sein, keine Gebote.

  2. #2
    Zitat Zitat von Motorradcop68 Beitrag anzeigen
    Danke, Mr. Parse error.

    Ich muss aber auch erwähnen, dass soweit ich weiß, die PEGI-Empfehlungen ähnlich dem deutschen USK, in Wien seit diesem Jahr gesetzlich verbindlich sind, jedoch nur in Wien und nicht in ganz Österrreich. Glücklich bin ich darüber aber nicht, da das PEGI meiner Meinung und auch der Meinung des PEGI selber, wie es scheint, nur informieren und nicht beschränken soll.
    Wo hast du das denn aufgeschnappt? Würde mich interessieren, weil laut offizieller Seite nichts von einer Verbindlichkeit steht (und ich auf der PEGI-Seite auch nichts finde). Ich weiß aber nicht, wie alt der Artikel dort ist.

  3. #3
    Zitat Zitat von Broken Chords Can Sing A Little Beitrag anzeigen
    Wo hast du das denn aufgeschnappt? Würde mich interessieren, weil laut offizieller Seite nichts von einer Verbindlichkeit steht (und ich auf der PEGI-Seite auch nichts finde). Ich weiß aber nicht, wie alt der Artikel dort ist.
    http://futurezone.orf.at/it/stories/235576/

    Wie gesagt, ich weiß nicht, wie aktuell die Sache heute noch ist.

  4. #4
    Zitat Zitat von Motorradcop68 Beitrag anzeigen
    http://futurezone.orf.at/it/stories/235576/

    Wie gesagt, ich weiß nicht, wie aktuell die Sache heute noch ist.
    Joar, wird sich zeigen. Vergibt die PEGI eigentlich generell eine Wertung, oder verweigert sie diese auch ab und an, so wie die USK? Das wäre dann nämlich ein Problem, würde die PEGI nämlich wirklich verbindlich werden, dürften Spiele ohne PEGI-Rating konsequenterweise auch nicht mehr verkauft werden - ganz wie beim Nachbarn halt. Auch, wenn ich dann einfach wirklich in die SCS fahren und mir das Spiel holen würde, aber ich bin mir sicher, dass, sollte sich das Spiel in Wien etablieren, auch auf Bundesebene ausgeweitet wird.

    Btw, wann kommst du endlich mal nach Wien!??!ß1ß

  5. #5
    Zitat Zitat von Broken Chords Can Sing A Little Beitrag anzeigen
    Joar, wird sich zeigen. Vergibt die PEGI eigentlich generell eine Wertung, oder verweigert sie diese auch ab und an, so wie die USK?
    Bezweifel ich ganz stark. Würde auch deren Position zu Indizierungen widersprechen.

    Zitat Zitat
    Auch, wenn ich dann einfach wirklich in die SCS fahren und mir das Spiel holen würde, aber ich bin mir sicher, dass, sollte sich das Spiel in Wien etablieren, auch auf Bundesebene ausgeweitet wird.
    Ihr seid nicht immer Avantgarde. Zumindestens muss hier mancher alkoholischer Drink noch immer ab 18 und nicht per se ab 16 verkauft werden.

    Zitat Zitat
    Btw, wann kommst du endlich mal nach Wien!??!ß1ß
    Gala und ich kommen doch im Jänner zum "WVCIW"-CT nach Wien!

    bzw. nie.

  6. #6
    Ich möchte mir demnächst ein bundesweit beschlagnahmtes Spiel aus Großbritannien bestellen. Besteht eine besondere Gefahr, dass die Lieferung vom Zoll abgefangen und mir vorenthalten wird? Bei indizierten Medien ist der Versand ja nicht verboten, in dem Fall bin ich mir aber nicht sicher.
    Ich werde schon wahrscheinlich bei einer Privatperson und nicht viel sonstiges bestellen, trotzdem möchte ich möglichst sichergehen.

  7. #7
    Zitat Zitat von Don Cuan Beitrag anzeigen
    Ich möchte mir demnächst ein bundesweit beschlagnahmtes Spiel aus Großbritannien bestellen. Besteht eine besondere Gefahr, dass die Lieferung vom Zoll abgefangen und mir vorenthalten wird? Bei indizierten Medien ist der Versand ja nicht verboten, in dem Fall bin ich mir aber nicht sicher.
    Ich werde schon wahrscheinlich bei einer Privatperson und nicht viel sonstiges bestellen, trotzdem möchte ich möglichst sichergehen.
    Da bleibt nix beim Zoll hängen das is mir in all den Jahrren die ich nun importiere noch nie passiert. Und da waren auch schon einige Index Games dabei wie Manhunt, Mortal Kombat uvm. ^^

  8. #8
    Zitat Zitat von Zeuge Jenovas Beitrag anzeigen
    Da bleibt nix beim Zoll hängen das is mir in all den Jahrren die ich nun importiere noch nie passiert. Und da waren auch schon einige Index Games dabei wie Manhunt, Mortal Kombat uvm. ^^
    Das klingt schon mal sehr gut.
    Ich bin mir nur nicht sicher, ob beschlagnahmtes bei der Einfuhr prinzipiell abgefangen werden darf. Die Bestimmungen dürften ja eigentlich etwas strenger sein als das reine Werbeverbot bei Indizierungen.
    Wenn es nicht dazu kommt, ist es ja gut

  9. #9

    Badass Freakin' Administrator
    stars_admin
    Normalerweise ist der Verkauf und auch der Besitz beschlagnahmter Sachen in Deutschland strafbar. Nur kann einem niemand Beweisen, wann man etwas beschlagnahmtes gekauft hat (Manhunt, Dead Rising wären da schöne Beispiele). Da die Sachen aber aus Europa kommen, sollte der Zoll da eh nicht wirklich drauf schauen.

  10. #10
    Ich habe mal gehört, dass das nicht verboten sei.
    Immerhin ist nur der Verkauf in Deutschland strafbar, nicht nach Deutschland. Wenn du es dir aus Österreich holst, sollte da eigentlich nichts bei sein. oô

  11. #11
    Zitat Zitat von Luxray Beitrag anzeigen
    Ich habe mal gehört, dass das nicht verboten sei.
    Immerhin ist nur der Verkauf in Deutschland strafbar, nicht nach Deutschland. Wenn du es dir aus Österreich holst, sollte da eigentlich nichts bei sein. oô
    Dann gäbs aber immernoch den Besitz.

    Sobald du das Teil erwerbst, bist du der Besitzer.
    Da auch der Besitz beschlagnahmter Medien in Deutschland strafbar ist, gäbs dennoch ein Problem, aber halt nur für den Besitzer, der in diesem Fall dann schon Don Cuan wäre und so.

  12. #12
    Zitat Zitat von V-King Beitrag anzeigen
    Dann gäbs aber immernoch den Besitz.

    Sobald du das Teil erwerbst, bist du der Besitzer.
    Da auch der Besitz beschlagnahmter Medien in Deutschland strafbar ist, gäbs dennoch ein Problem, aber halt nur für den Besitzer, der in diesem Fall dann schon Don Cuan wäre und so.
    Das der Besitz beschlagnahmter Median strafbar ist halt ich für ein Gerücht

  13. #13
    Zitat Zitat von V-King Beitrag anzeigen
    Dann gäbs aber immernoch den Besitz.

    Sobald du das Teil erwerbst, bist du der Besitzer.
    Da auch der Besitz beschlagnahmter Medien in Deutschland strafbar ist, gäbs dennoch ein Problem, aber halt nur für den Besitzer, der in diesem Fall dann schon Don Cuan wäre und so.
    Dann müssten eine Menge Leute ihr Dead Rising aber schnellstens verkaufen.
    Oder verbrennen. Verkaufen darf mans ja nicht, olol.

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