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Thema: KOTT #9 - Keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG

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  1. #3
    @R-Craven:

    Großartiger Startbeitrag, Kollege.


    @V-King:

    Die Schuld liegt weniger bei den Verkäufern als bei den Eltern. Ernsthaft, ich habe, seit dem die Jugendschutzgesetze 2003 verstärkt wurden, nicht einen Verkäufer getroffen der sich nicht daran gehalten hat. Im Gegenteil, die Verkäufer machen ihren Job sogar zu gut. Wenn ich mit einem 3-Tage Bart in Laden gehe und mir ein Bier oder ein 16er Spiel kaufen möchte und dann nach dem Ausweiß gefragt werde dann denke ich mir nur: "WTF?*O_o". Und ich sehe alles andere als wie 15 aus.*lol


    @Thema:

    Ich gehöre zur der Fraktion Spieler und Sammler. Ich lege wert auf Erstauflagen und meide Budget Reihen wie Platinum, Greatest Hits etc. in der Regel. Es sei denn in den vergünstigtigen Wiederveröffentlichungen sind Neuerungen oder Bonus-Zeug enthalten, wie z.B. in Silent Hill 2 Director's Cut, dann kann ich über verschandelte Boxarts (und verchromte Disks in der Platinum Reihe) hinwegsehen.

    Im Fall von übergroßen USK Logos ist das jedoch noch schlimmer. Sie stören einfach und verschandeln das gesamte Boxart (und vermutlich auch die Disk selber?). So etwas kann und will ich nicht in meine Sammlung integrieren. Das ich die Maßnahme der Regierung für bescheuert und unnötig halte brauche ich wohl nicht zu erwähnen. Störend ist auch das ich so nicht mehr gemütlich bei Amazon.de oder generell in Deutschland einkaufen kann. In Zukunft heißt es also in den sauren Apfel zu beißen und nur noch im europäischen Umland sowie Spiele aus Nord Amerika und Asien zu importieren.

    Geändert von Master (22.07.2008 um 18:02 Uhr)

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