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Thema: RPG-Atelier Fehler?!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Myriad Beitrag anzeigen
    Jetzt mal eine etwas andere Frage:Mal angenommen,es gibt ein Patch für den Maker,der es erlaubt,PSF/USF-Dateien,also die Orginalen Musikdateien von Playstation und Nintendo abzuspielen.Theorhetisch ist das erlaubt,da das Sequenzerdateien,so wie Midis sind und eben keine Streamdateien wie MP3s.

    Trotzdem sind das Orginaldateien direkt aus den Spielen,von denen zudem noch manchmal Soundtracks über CDs verkauft werden,ist das dennoch erlaubt,sie in einem Makerspiel einzusetzen?Und an die Hacker/Programmierer wie Cherry hier,ist das überhaupt gut möglich?
    Nein du darfst es nicht. Da diese Musik urheberrechtlich geschützt ist und der Ersteller nicht will das du die Musik nutzt. Auch urheberrechtlich geschützte Midi Dateien darfst du nicht nutzen.

    Willst du legal Musik nutzen dann gehe auf eine Seite wie Jamendo.com und nutze deren Musik. Denn die darfst du in deinem Spiel nutzen.

  2. #2
    ^.- im prinzip bleibt dir also nur eigen kreiertes und rtp :3 Du könntest zum RTP-Guru aufsteigen!!!

    Bzw. Zu dem Creativ Common dingens. o.O Ist genauso illegal die ungefragt zu verwenden wie sonst was.

    Bzw. Ist eigentlich alles was du nicht selber machst und ungefragt benutzt illegal o.O So auch deine Software. Da bleibt nur eins: Jeder schreibt sich nen eigenen Maker.

    Eigentlich geht es ja nur um Selbstschutz. Ich hab neulich in irgendeinem Oblivion Forum gelesen, das der Seiteninhaber abgemahnt wurde zu einer Geldstrafe von weis nicht mehr wivielen Euro: Weil ein User ein Userbild hatte das unter nem Copyright stand o.O Die Leutz denen diese Seiten gehören, sind nämlich immer die Blöden und müssen den Kopf herhalten. Also ist es schon vernünftig mal ein bisschen Unkraut zu jäten.

    Meinetwegen darfst du das alles zum privatvergnügen reinpacken, aber ich denke keine Seite würde so etwas hosten.

    Edit:
    Zitat Zitat
    Weder Format noch Inhalt des Albums werden verändert, noch wird der Inhalt in eigene Kreationen eingebunden.
    War gerade mal auf Jamendo, die haben da schon diverse verborgene Copyrights eingebaut. Zb. das hier aufgeführte. D.h. soviel wie "Du darfst meine Musik verbreiten, aber Unberührt und als Album oder Singletrack, jedoch nicht in andere Elemente, Medien oder Dinge einbinden, die meine Musik in den Hintergrund verfrachten oder gar verfremden könnten, denn meine Musik muss für sich alleine und nur für sich alleine wirken und stehen." Insofern darf eigentlich fast nüscht irgendwo eingebunden werden, auch nicht in den Maker oder so, denn dann wäre es Hintergrundmusik und Teil eines anderen Produkts. o.O

    Geändert von MA-Simon (27.07.2008 um 01:08 Uhr)

  3. #3
    Zitat Zitat von MA-Simon Beitrag anzeigen
    War gerade mal auf Jamendo, die haben da schon diverse verborgene Copyrights eingebaut. Zb. das hier aufgeführte. D.h. soviel wie "Du darfst meine Musik verbreiten, aber Unberührt und als Album oder Singletrack, jedoch nicht in andere Elemente, Medien oder Dinge einbinden, die meine Musik in den Hintergrund verfrachten oder gar verfremden könnten, denn meine Musik muss für sich alleine und nur für sich alleine wirken und stehen." Insofern darf eigentlich fast nüscht irgendwo eingebunden werden, auch nicht in den Maker oder so, denn dann wäre es Hintergrundmusik und Teil eines anderen Produkts. o.O
    Ich weiß nicht wo du das her hast, aber das steht weder so auf der Seite noch steht irendwas davon auf creativecommons.org.
    Es steht nirgendwo das man die Musik nicht einbinden darf. Genauso ist es auch nicht gesagt das man die Musik nicht veröndern darf, denn das entscheidet der jeweilige Künstler.
    Sämtliche Musik die dort zu finden ist, steht unter Creative Commons Lizenzen. Da ist kein verstecktes Copyright vorhanden.

  4. #4
    Zitat Zitat von MA-Simon Beitrag anzeigen
    "Weder Format noch Inhalt des Albums werden verändert, noch wird der Inhalt in eigene Kreationen eingebunden."
    Vielleicht ist damit gemeint, dass man die Musik nicht in andere Musik einbinden darf, denn in dem Fall wäre der Inhalt, sowie das Format nicht verändert.

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