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Thema: Meine Belegarbeit --> Archiv

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Unterparagraphen zu medizinischen Vorschriften sind meistens sehr komplex und knifflig zu finden. Im Allgemeinen gilt in Deutschland laut einschlägigen Quellen das Handeln im Interesse des Patienten als oberstes Gebot. Demnach sollten Dokumente so lange aufbewahrt werden, wie sie noch medizinische Relevanz haben der Richtwert hier sind 10 Jahre, Patientenakten sollten nach Möglichkeit 30 Jahre erhalten bleiben, für den Fall von Nachforschungen zwecks Versicherung oder ähnlichem.
    Nach Ablauf dieser beiden Fristen kann der Arzt im Falle von dieser oder jener Geltendmachung nicht mehr zur dafür Rechenschaft gezogen werden, wenn das Dokument vernichtet wurde.

    Für bestimmte Bereiche gibt es auch per Verordnung genormte Aufbewahrungsfristen, die sich aber zu großen Teilen auf die 10/30-Jahresfristen stützen, beispielsweise die StrlSchV und die RöV.
    Die dazugehörigen Paragraphen habe ich sicher nicht vollständig zusammengesucht, allerdings sind meiner Meinung nach §40 der StrlSchV und §28 der RöV die wichtigsten. Durch die Querverweise kannst du vielleicht noch mehr aufstöbern.

    PS: Vielleicht fragst du auch mal direkt im Archiv eures städtischen Krankenhauses nach, wie es da mit der Rechtslage aussieht? Die werden das ja wohl wissen und ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die dir solche Informationen vorenthalten werden, wenn es für deine Belegarbeit ist.

    Geändert von Mordechaj (31.07.2008 um 17:07 Uhr)

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