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  1. #19
    Zitat Zitat
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
    Demnach dürften wir also unsere .357 ziehen wenn wir geohrfeigt werden.... Moment, kann nicht sein. Da gibts ja noch was.....

    Zitat Zitat
    Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung
    Ahaaaa, so ist das also.....

    Zitat Zitat
    Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen.
    Mhm, das relativ mildeste Mittel um eine Schubserei zu beenden ist... Pfefferspray?

    Zitat Zitat
    Im Grundgesetzt steht, dass jede Handlung einer Person einer andern gegenüber als Körperverletzung gewertet werden kann, wenn die Handlung das Wohlbefinden einer anderen Person beeinträchtigt.
    Das heißt also, dass ich in Deutschland jemanden der nackt rumläuft und damit mein Wohlbfinden beeinträchtigt (sagen wir er hat 150kg) wegen Körperverletzung anzeigen kann? Na hoffentlich gilt posten jetzt nicht als Körperverletzung wenn der Post etwas scharf formuliert ist Oo
    Geändert von NeM (23.06.2008 um 15:04 Uhr)

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