@NeM
Im Grundgesetzt steht, dass jede Handlung einer Person einer andern gegenüber als Körperverletzung gewertet werden kann, wenn die Handlung das Wohlbefinden einer anderen Person beeinträchtigt. Bedeutet im Klartext: Wirst du geschubst und fühlst dich dadurch bedroht, bzw. der Schupser fest war, oder du dadurch rückwärts stolperst oder sonst etwas in dieser Art, kann alles, was du danach machst als Notwehr ausgelegt werden. Sofern ich mich noch richtig erinnere. Und da DarkAge sich durch die Handlung seines Gegenüber wohl bedroht fühlte, gilt die Aktion mit dem Pfeffersprey als Notwehr.

Wenn das so nicht stimmt, dann soll man mich doch bitte berichtigen.