Ich würde, wenn ich jemanden aufgrund von 2-3 Schubsern angesprüht habe, ganz bestimmt NICHT zur Polizei gehen. Denn Schubsen ist keine Körperverletzung, Pfefferspray einsetzen aber durchaus... Da kannst du gleich Selbstanzeige erstatten
Hauptsache du hast Ahnung, was?

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