Zitat Zitat von NeM Beitrag anzeigen
Ich würde, wenn ich jemanden aufgrund von 2-3 Schubsern angesprüht habe, ganz bestimmt NICHT zur Polizei gehen. Denn Schubsen ist keine Körperverletzung, Pfefferspray einsetzen aber durchaus... Da kannst du gleich Selbstanzeige erstatten

Hauptsache du hast Ahnung, was?
Es gibt einen Unterschied zwischen Schubsern und richtig wegschubsen,wobei letzteres Panik auslöst wo die Polizei einem Notwehr bestimmt nicht verübelt.Wenn mir sowas passieren würde,würde ich sofort zur Polizei gehen,bevor noch schlimmeres passiert.