Leibeigenschaft war ein Vertragsverhältnis bei dem sich eine Partei für fest geschriebene Leistungen davor bewahrte, abgestochen zu werden. Bzw sein Geld für Waffen und Kriegszüge verschleudern zu müssen in denen er abgestochen werden könnte.
Der Dienstnehmer war im allgemeinen verklagbar und die Dienstgeber (die Bauern) sich durchaus eines Bauernkrieges nicht zu schade, wenn die Vertragsbedienungen gebrochen wurden. "Altes Recht" ging über alles. Natürlich gab's unterschiedliche Ausprägungen und mit der heutigen Rechtssicherheit kann man die damalige Situation nicht vergleichen. Das Mittelalter war aber rechtlich gesehen eine extrem geile Zeit in der sich alle mit Freude um Fitzelchenparagraphen stritten.
Er findet...ihren liebsten Neger. So kommen sie ins Gespräch. Dann hat der Mohr seine Schuldigkeit getan.Zitat