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Thema: Mass Effect Onlineregistrierung umgehen???

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  1. #15
    1. Was haben Gesetze mit EULA zu tun? Was du sagst ist "Gesetze sind bindend." Ja? Und? Das ist, als würde ich sagen: "Wenn ich ein deutsches Gesetz auf einen Zettel schreibe und dir in den Hintern schiebe, mußt du dich dran halten." Klar stimmt das, aber das liegt nicht am Zettel, sondern halt daran, dass es ein Gesetz ist...

    2. Ich hasse es, dich zu enttäuschen, aber: Du redest völligen und absoluten Unsinn. Der Paragraph, auf den du anspielst, ist §95a:

    Zitat Zitat von Urheberrechtsgesetz, §95a
    (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden,etc.
    Allerdings hast du eine Kleinigkeit vergessen, nämlich § 69a:

    Zitat Zitat von Urheberrechtsgesetz, §69a
    (5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
    Anders formuliert: Das, was du glaubst, gilt für CDs, DVDs, etc. - aber nicht für Computerprogramme. Hier gilt nur der von mir bereits genannte §69d, der es eben durchaus erlaubt, das Programm zu verändern, falls das nötig ist, damit es läuft.

    Ach ja, wer die Paragraphen nachlesen will, findet unter http://www.rechtliches.de alle Gesetze online, inklusive Urheberrechtsgesetz.

    Geändert von Irian (15.06.2008 um 22:03 Uhr)

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