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Thema: Mass Effect Onlineregistrierung umgehen???

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  1. #1
    Zitat Zitat von Straly Beitrag anzeigen
    Wo hast du denn den Mist her, das ist schlicht unwahr. Die EULA gilt hier genauso wie in allen anderen Ländern. Wenn du ein Problem mit der EULA hast, darfst du dir die Software unter den Arm klemmen und das Produkt beim Verkäufer gegen den vollen Kaufpreis wieder eintauschen, das wars.
    Falsch. Mit dem Kauf einer Software darfst du diese verwenden. Ende. Alle Versuche dich danach dazu zu zwingen, irgendwelchen Beschränkungen zuzustimmen, sind völlig unwirksam.
    Siehe zum Beispiel hier: http://de.wikipedia.org/wiki/EULA

    Und Invidious: §69c und d sagen da was anderes. Um das Programm benutzen zu können darf man dran ändern was immer man will, d.h. wenn der Kopierschutz Probleme macht, darfst dus problemlos cracken. Abgesehen davon gibts immer noch 108b - strafbewehrt nicht, wenn mans privat macht. Der Crack-Hersteller ist da der angeschmierte, der Benutzer nicht.

  2. #2
    In der Wikipedia steht aber auch nicht alles Mit dem Kauf einer Software darfst du diese Verwenden, aber die Hersteller haben das Recht ihre Datenträger mit einem Kopierschutzmechanismus auszustatten und diesen darfst du nicht umgehen, auch wenn dieser dich daran hinter die Software zu verwenden oder die Software zu Kopieren.
    Und jetzt kommen wir mal dazu, was nicht in der Wikipedia steht: Findest du in einer EULA Punkte, die genau so oder in ähnlich Form in den Gesetzen des enstpechenden EU Landes stehen, sind diese genau so bindent auch ohne deine Zustimmung. Deine Zustimmung wird hier erst gar nicht gebraucht, denn es ist bereits Gesetzt. Und das Deutsche Gesetzt und das EU Gesetzt sagen ganz eindeutig, das du einen Kopierschutz nicht umgehen, nicht aushebeln oder sonstwie unwirksam machen darfst. Ergo, Cracks = nicht erlaubt.
    Steht in der EULA, die stimmt hier mit unseren Gesetzen überein, das ist bindend, schluß und aus.
    Kommen wir wieder zu dem, was ich gesagt habe: Bist du damit nicht einverstanden, darfst du die Software wieder zum Händler tragen.

  3. #3
    1. Was haben Gesetze mit EULA zu tun? Was du sagst ist "Gesetze sind bindend." Ja? Und? Das ist, als würde ich sagen: "Wenn ich ein deutsches Gesetz auf einen Zettel schreibe und dir in den Hintern schiebe, mußt du dich dran halten." Klar stimmt das, aber das liegt nicht am Zettel, sondern halt daran, dass es ein Gesetz ist...

    2. Ich hasse es, dich zu enttäuschen, aber: Du redest völligen und absoluten Unsinn. Der Paragraph, auf den du anspielst, ist §95a:

    Zitat Zitat von Urheberrechtsgesetz, §95a
    (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden,etc.
    Allerdings hast du eine Kleinigkeit vergessen, nämlich § 69a:

    Zitat Zitat von Urheberrechtsgesetz, §69a
    (5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
    Anders formuliert: Das, was du glaubst, gilt für CDs, DVDs, etc. - aber nicht für Computerprogramme. Hier gilt nur der von mir bereits genannte §69d, der es eben durchaus erlaubt, das Programm zu verändern, falls das nötig ist, damit es läuft.

    Ach ja, wer die Paragraphen nachlesen will, findet unter http://www.rechtliches.de alle Gesetze online, inklusive Urheberrechtsgesetz.

    Geändert von Irian (15.06.2008 um 22:03 Uhr)

  4. #4
    Zitat Zitat von Irian
    Allerdings hast du eine Kleinigkeit vergessen, nämlich § 69a
    Nein, veraltet. Tut mir ja leid für dich, aber seit diesem Jahr sieht die Sachlage etwas anders aus Konnte man Ende letzten- Anfang diesen Jahres viel drüber lesen, nennt sich "Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" und nach diesem hast du kein Recht dir zu Privatzwecken eine Kopie anzufertigen, und erst recht kein Recht Kopierschutzmechanismen zu umgehen. Mit ein bisschen Googlen findet man einen ganzen Haufen Seiten mit Berichten dazu.
    Du kannst es drehen und wenden wie du willst, von mir aus kannst du noch 1000 Paragraphen Quoten, es wird sich nichts ändern.

  5. #5
    Sorry, aber wenn du auf harte und aktuelle Paragraphen nur "Ich hab aber irgendwo mal gelesen, dass..." antworten kannst, ist das die Diskussion echt nicht wert :-) Du kannst gerne versuchen mal aus http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2513.pdf zu zitieren, wo sich das von dir gewünschte ändern soll... Tut es nicht.

    Geändert von Irian (15.06.2008 um 22:32 Uhr)

  6. #6
    Glaub doch was du willst, mein letzter Ratschlag an dich: Lies die Gesetze ganz und nicht nur die abschnitte, die dir gefallen.

  7. #7
    Legal oder nicht, über dieses Thema könnten wir uns ewig unterhalten, es gibt auch einige "Widersprüche" dazu im Urheberrechtsgesetzt. Die Eula mag zwar, da sie nicht auf der Verpackungs steht, aber Cracks verändern immer noch den Quellcode. - Und solch ein Eingriff ist nicht erlaubt.

    Fakt ist, dass Crack-Themen hier im Forum auf keiner Weise gestattet sind. - Aus Abmahnungsgründen und um Besitzern einer illegal erworbenen Version keinen Support zu gewähren. Und da dieses Thema in eine Sinnlosdiskussion über Cracks ausgerutscht ist mache ich hier zu. - Die Frage des Threaderstellers dürfte mittlerweile geklärt sein, ist das nicht so kann er mich über PN kontaktieren.

    *clic*

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