Falsch. Mit dem Kauf einer Software darfst du diese verwenden. Ende. Alle Versuche dich danach dazu zu zwingen, irgendwelchen Beschränkungen zuzustimmen, sind völlig unwirksam.
Siehe zum Beispiel hier: http://de.wikipedia.org/wiki/EULA
Und Invidious: §69c und d sagen da was anderes. Um das Programm benutzen zu können darf man dran ändern was immer man will, d.h. wenn der Kopierschutz Probleme macht, darfst dus problemlos cracken. Abgesehen davon gibts immer noch 108b - strafbewehrt nicht, wenn mans privat macht. Der Crack-Hersteller ist da der angeschmierte, der Benutzer nicht.






Mit dem Kauf einer Software darfst du diese Verwenden, aber die Hersteller haben das Recht ihre Datenträger mit einem Kopierschutzmechanismus auszustatten und diesen darfst du nicht umgehen, auch wenn dieser dich daran hinter die Software zu verwenden oder die Software zu Kopieren.
Konnte man Ende letzten- Anfang diesen Jahres viel drüber lesen, nennt sich "Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" und nach diesem hast du kein Recht dir zu Privatzwecken eine Kopie anzufertigen, und erst recht kein Recht Kopierschutzmechanismen zu umgehen. Mit ein bisschen Googlen findet man einen ganzen Haufen Seiten mit Berichten dazu.
