Um's mal rein rechtlich zu klären:
Anspucken gehört wie die Beleidigung (Schimpfwörter) zur leichten körperlichen Gewalt. Alle Kinder in D. sind ab 14 Jahren strafmündig, können also angeklagt werden (obwohls Disskussionen gibt, die Grenze auf 12 Jahre zu senken). Dort müsste dann das Jugendgericht eingreifen. Wenn ich noch was vergessen hab, bitte sagen. Hatt ich mir von Gemeinschaftskunde gemerkt.
@Mods
Müsst ihr mich immer ärgern?Bin halt nen Frühaufsteher.
MEGANOXZAchadrion & Pitter