Ich bezweifel jetzt mal stark, dass eine 10 x 10 Pixel große Grafik die notwendige Schöpfungshöhe erreicht. Gut, ich bezweifel auch, dass eine durchschnittlige Lufia2-Monstergrafik 10 x 10 Pixel groß ist. In vielen Fällen (NICHT allen Fällen) würde ich auch sagen, dass Grafiken durchaus das Kriterium für „unwesentliches Beiwerk” erfüllen (z.B. dann wenn sie im Spiel nur hintergründiges Schmuckwerk sind – ab wo das anfängt, bleibt natürlich Auslegungssache). Ein Urteil zu der Frage hat es meines Erachtens in diesem Fall noch nie gegeben.
Wie gesagt, habe ich noch von keiner Spielefirma gehört, die es darauf absieht mittels Urheberrecht Panik unter den Fans ihrer Spiele zu verbreiten. Man stelle sich das ganze nur mal bei den ganzen Forenavataren vor, in denen Fox McLoud, Mario, Sonic, Pikachu oder sonstwer drin vorkommen. Ich erinnere mich nur an einen Fall, meines Erachtens eine Abmahnung gegen eine Star-Wars-Fanseite in den USA. Der Sturm der Entrüstung war am Ende so groß, dass man sich sogar noch entschuldigt hat.
Ansonsten sollte man sich allerdings immer vor Augen halten, wer:
… sich ein paar Grafiken für sein Spiel aus einem anderen Spiel „leiht” …
… sich einen Forenavatar seiner Lieblingsfigur bastelt …
… oder ne Forensignatur zu seinem Lieblingsfilm …
… seine Fanseite mit einer bekannten Hintergrundmidi schmückt …
… überhaupt ne Fanseite hat …
… Fanbilder zu fremden Figuren an eine Zeitung sendet …
… setzt sich immer und jederzeit dem Wohlwollen der Urheber aus, so wie es millionen anderer tagtäglich auch tun. Eigentlich besteht die Internetwelt somit zu 95 % aus Schwerverbrechern. Alle Internetuser in den Knast! (Wer den Sarkasmus findet, darf ihn behalten.)







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