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Thema: wie hart werden raubkopierer bestraft??

  1. #1

    wie hart werden raubkopierer bestraft??

    Habt ihr eine ahbnung wie hart Raubkopierer bestraft werden?? wenn ja postet es hier rein. nach 15 Posts werde ich die warheit sagen wie hart raubkopierer bestraft werden.


    mfg Vagi^^

  2. #2
    So weit ich weis, bis zu 15 Jahren Gefängnis...
    Bin mir aber nicht ganz sicher, aber glaub so was gehört zu haben, aber natürlich kommt es auf die downloads an!

  3. #3
    bei privater raubkopiererei gehts meist mit hohen geldstarfen vonstatten.
    bei öffentlicher verbreitung bis zu 5 Jahre, wie dieser eine Werbespot schon sehr gut verdeutlichte.

    so zumindest meine Infos....

  4. #4
    aha sehr interresant. aber igr werden staunen wenn ich das screibe was ich gehört habe .

  5. #5
    Was aus der Fragestellung nicht hervorgeht ist, ob du die Strafnorm von Deutschland oder von sonst irgendeinem Land meinst.

    Zitat Zitat
    bei öffentlicher verbreitung bis zu 5 Jahre, wie dieser eine Werbespot schon sehr gut verdeutlichte.
    Jop, so habe ich das auch in Erinnerung. Aber irgendwie habe ich die Vorahnung, dass der Threadersteller auf irgendwas ganz anderes raus will, dabei habe ich aber ich habe keine Ahnung auf was ^^

  6. #6
    mit 5 jahren freiheitsentzug
    war det net so^^

    mir kommts so vor als würd nach 15 posts irgendwas lustiges kommen^^

  7. #7
    am ende wurde im bundesstaat nevada raubkopiererei unter todesstrafe gesetzt odr so

    naja, ich teile die meinung von SirTroy: kommt bestimmt irgendwas "sinnfreies"

  8. #8
    ich halt es ned aus. sagt eie hart kinderf***** bestarft werden und vergleicht es .

  9. #9
    Was ist das hier?
    Für Fragen, deren Antworten du schon kennst, ist der Rätselthread da. Allerdings musst du da erst noch eine Frage selbst beantworten, bevor du dran bist mit fragen.

    Wenn ich wirklich etwas über das Strafmaß bei "Raubkopien" wissen will, dann kann ich mir seriösere Quellen vorstellen als diesen Thread.

  10. #10
    nun ja ich hab ja nur gehört das raubkopierer härter bestraft werden als kinderf*****.
    Geändert von Vagnagun (04.05.2008 um 19:58 Uhr)

  11. #11
    Zitat Zitat
    Welche Strafen drohen einem Raubkopierer also?
    Zunächst einmal ist jede Verletzung des Urheberrechts strafrechtlich relevant. Das heißt, eine Vervielfältigung zum privaten Gebrauch, die nicht durch das Urheberrecht gestattet ist (zum beispielsweise das Kopieren einer geschützen CD), kann genau so verfolgt werden, wie der Verkauf hunderter Raubkopien über das Internet.
    Die Strafen variieren jedoch, je nachdem ob das Kopieren zu privaten oder zu kommerziellen Zwecke erfolgt. Das Gesetz sieht für "normale" Vergehen Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Bei einem gewerblichen Vertrieb droht neben einer Geldstrafe ein Gefängnisaufenthalt von bis zu fünf Jahren. Eine solche "Gewerblichkeit" kann schnell erreicht sein. Sie liegt immer dann vor, wenn mit dem Verkauf von Raubkopien ein Gewinn erzielt wird. Sei es bei einer Versteigerung von Raubkopien über Ebay oder beim Verkauf von selbst gebrannten CDs an Schulkameraden.

    Wer zudem auch noch Kopierschutzverfahren umgeht oder Hilfsmittel zum Knacken eines Kopierschutzes (z. B. entsprechende Software) verbreitet, kann mit Geldstrafen bis 100.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr bestraft werden. Mittlerweile ist es sogar verboten auf seiner Website einen Link zu einem ausländischen Hersteller eines Brennprogramms zu setzen, dessen Software das Aushebeln von Kopierschutzmethoden ermöglicht. Daher ist zum Beispiel ein Hinweis auf die bekannte Software AnyDVD an dieser Stelle möglich, ein Link zur Website ist jedoch verboten, weil damit "vorsätzlich Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung" geleistet würde
    Ich galub mehr muss ich nicht sagen!

  12. #12
    Zitat Zitat von Vagnagun Beitrag anzeigen
    nun ja ich hab ja nur gehört das raubkopierer härter bestraft werden als kinderficker.
    woher holst du auf einmal diesen vergleich? im anfangspost konnte man nur heraushören, dass du wissen wolltest, was wir so über die bestrafung von raubkopierern in bezug auf die höhe denken.
    Dass Pädophile durch fehlende rechtliche Regelungen unter Umständen milder davonkommen als z.B. Raubkopierer, dürfte allgemein bekannt sein und ist auch wirklich nicht in Ordnung, aber das is hier eig nit das Thema, was man zunächst vermuten konnte aus deiner Anfangsfrage....

    edit: richtige Quelle, aber das relevante steht ein paar Zeilen drüber

    Zitat Zitat
    ...Das Gesetz sieht für "normale" Vergehen Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Bei einem gewerblichen Vertrieb droht neben einer Geldstrafe ein Gefängnisaufenthalt von bis zu fünf Jahren....
    dein markiertes bezieht sich NUR auf den Kopierschutz aber trotzdem gute seite, war ich vorhin auch
    Geändert von Van Tommels (04.05.2008 um 19:24 Uhr)

  13. #13
    Hoppla, hab ich wohl das falsche Markiert

  14. #14
    Zitat Zitat von Van Tommels Beitrag anzeigen
    woher holst du auf einmal diesen vergleich? im anfangspost konnte man nur heraushören, dass du wissen wolltest, was wir so über die bestrafung von raubkopierern in bezug auf die höhe denken.
    Dass Pädophile durch fehlende rechtliche Regelungen unter Umständen milder davonkommen als z.B. Raubkopierer, dürfte allgemein bekannt sein und ist auch wirklich nicht in Ordnung, aber das is hier eig nit das Thema, was man zunächst vermuten konnte aus deiner Anfangsfrage....
    Ja, der Vergleich ist Uralt und hat damals in diversen Foren die Runden gemacht. Ob das Strafmass jetzt für einen Vergewaltiger bei bis zu Zehn Jahren angemessen ist oder nicht, darüber kann man streiten und das sind sicher auch Sachen die man je nach Fall individuell behandeln muss. Ich denke, dass Raubkopierer so hart bestraft werden, rührt einfach daran, dass die Lobby einen enormen Druck ausgeübt hat und ja immer noch macht. So schnell bekommen sie die Leute aber dann doch nicht in die Hände, man liest ja ab und zu von Fällen , wo die Anliegen von Geschädigten auf Herausgabe von IPs scheitern. Vergleichweise werden also wenige Raupkopierer (und Leute die illegal herunterladen) für diese Verbrechen bestraft, der Witz ist dann aber, dass sie evtl. ungleich hoch bestraft werden, weil man den Rest nicht fassen kann.

  15. #15
    Zitat Zitat von Vagnagun Beitrag anzeigen
    nun ja ich hab ja nur gehört das raubkopierer härter bestraft werden als kinderficker.
    Ich würde dich an dieser Stelle bitten, solche vulgären Ausdrücke zu unterlassen.
    Deine Ausdrucksweise wirkt sich nicht gerade positiv auf das Image dieses Thread aus, den ich btw wie Grimoa für ziemlich unnötig halte. Nur weil du aus irgendeiner dubiosen Quelle ein Gerücht über Strafen für Raubkopierer gehört hast, musst du nciht so einen dramtischen Thread aufmachen.

  16. #16
    Zitat Zitat von Vagnagun Beitrag anzeigen
    nun ja ich hab ja nur gehört das raubkopierer härter bestraft werden als kinderficker.
    In der Regel nicht. Sexuelle Handlungen mit Kindern werden mit sechs Monaten bis zehn Jahren geahndet, das Vornehmen sexueller Handlungen vor Kindern mit drei Monaten bis fünf Jahren. (§176 StGB)
    Zusätzlich gelten Mindeststrafen für schweren Missbrauch von einem Jahr bei Rückfälligkeit; mindestens zwei Jahren bei Penetration, gemeinschaftlichem Vorgehen oder schwerer gesundheitlicher oder körüerlich-geistiger Gefährdung/Schädigung sowie der Herstellung von Kinderpornographie und mindestens fünf Jahren bei schwerer körperlicher Misshandlung, die das Opfer in Todesgefahr bringen (§176 a StGB)
    Wird das Kind dabei leichtfertig getötet, wird eine Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren oder lebenslang verhängt. (§176 b StGB)

    Egal was du gehört haben willst. Moment mal, in was für einem Forum sind wir überhaupt hier o_O?

    Zitat Zitat von Dagon Beitrag anzeigen
    Ich galub mehr muss ich nicht sagen!
    Ich werde jetzt nicht noch mehr Paragraphen posten, aber bei der reinen Beschaffung bzw. dem Besitz urheberrechtlich geschützter Werke ohne entsprechende Genehmigung ("Raubkopie" ist ein so unschönes und dummes Wort) hat man gar keine strafrechtlichen Konsequenzen. Zivilrechtlich kann man auf Schadensersatz belangt werden und zur Vernichtung der Kopien gezwungen werden. Die Weitergabe ist erst die strafrechtliche Crux, welche bei gewerblicher Betreibung tatsächlich Freiheitsstrafen bis fünf Jahre, ansonsten bis drei Jahre nach sich ziehen kann.
    Und die Umgehung von Schutzmaßnahmen ist eine sehr schwammige Angelegenheit. Manche Gerichte interpretieren schon das Setzen von Links als Beihilfemaßnahme, die strafrechtlich von Belang sein könne, andere weichen (IMO zurecht) von der Auffassung ab. Das ist ein sehr umstrittenes Thema.

    Zitat Zitat von Van Tommels Beitrag anzeigen
    Dass Pädophile durch fehlende rechtliche Regelungen unter Umständen milder davonkommen als z.B. Raubkopierer, dürfte allgemein bekannt sein und ist auch wirklich nicht in Ordnung
    Liegt eher an der unklaren Beweislage in vielen Fällen. Und falls sich einer Gedanken macht, ich hatte zufällig erst vor einer Viertelstunde die Gesetze nachgeschlagen. Ich hab den Mist auch nicht immer parat.
    Geändert von Don Cuan (04.05.2008 um 20:07 Uhr)

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