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Thema: Schulpflicht Niedersachsen

  1. #1

    Schulpflicht Niedersachsen

    Hallo ihr lieben,
    ich besuche zur Zeit die Höhere Handelsschule einer BBS.Eigentlich wollte ich dort meinen erweiterten Realschullabbschluss machen. Dafür bräucht ich im Durschnitt eine 3,00 und in den Hauptfächern eine 3.Allerdings habe ich ein Problem,da ich in Deutsch eine 5 bekommen habe(Halbjahreszeugniss stehe im Moment fast auf einer 4,der lehrer spinnt, ich hatte auch noch nie eine 5 im Zeugniss) und diese als Hauptfach nicht ausgleichen kann ist der erweiterte Abschluss Geschichte.Meine anderen Noten sind alles nur 3 und 2.
    Also sehe ich die Weiterführung dieser Schule als reine Zeitverschwendung an,allerdings will ich auch nicht zu Hause rumhocken.... Ich bin bisher 11 Jahre zur Schule gegangen und hab mich freiwillig einmal in die 9 zurücksetzten lassen(Realschule).ich bin jetzt 19 jahre alt und würde jetzt lieber jobben gehen oder mir ein Ausbildungsplatz suchen.
    Meine Frage wäre also,ob ich die Schule(BBS)einfach so verlassen kann,oder bin ich noch Schulpflichtig.Ich weiß das die Schulpflicht in nd 12 Jahre beträgt(10 jahre allgemein+Berufschule oder Ausbildung)
    Wäre um Antworten sehr erfreut
    MFG

  2. #2
    Ich weiß nich, inwieweit dir das hilft, aber ich denke nicht, dass du (praktisch gegen deine Pläne) die BBS länger besuchen musst, als du willst.


    Zitat Zitat von NSchG
    § 70
    Ruhen der Schulpflicht
    (4) Die Pflicht zum Besuch einer berufsbildenden Schule ruht

    3. für Schulpflichtige, die mindestens ein Jahr lang eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht, eine außerschulische Einrichtung nach §67 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 oder eine Jugendwerkstatt nach §67 Abs.5 besucht haben und weder eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht weiterbesuchen noch ein Berufsausbildungsverhältnis eingehen,
    So wie ich dich verstanden habe, hast du bereits ein Jahr hinter dir? Dann ist es scheinbar nicht notwendig, dass du die Schule weiter besuchen musst. Die Schulpflicht tritt dann wieder ein, wenn du eine Berufsausbildung antrittst und endet, wenn du die bestanden hast.
    Im Übrigen ruht die Schulpflicht auch:
    Zitat Zitat
    4. für Schulpflichtige, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr nach den hierfür maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen ableisten,
    5. für Schulpflichtige, die der Bundeswehr als Soldatin oder Soldat angehören oder die Zivildienst leisten.
    Auf jeden Fall hast du die Pflicht, eine Ausbildung zu absolvieren. Wenn du die BBS also ohne Abschluss verlässt und dir eine betriebliche Ausbildung suchst, bist du solange schulpflichtig, bis du die bestanden hast.
    Einzige Ausnahme für deinen Fall:

    Zitat Zitat
    § 65
    Dauer der Schulpflicht

    (2) Die Schulbehörde kann vor Ablauf der Schulpflicht feststellen, dass die bisherige Ausbildung von Schulpflichtigen im Sekundarbereich II einen weiteren Schulbesuch entbehrlich macht. Mit der Feststellung endet die Schulpflicht.
    Entbehrlich bedeutet, dass du für zureichend auf das Berufsleben "befunden" wirst; was allerdings nur in Sonderfällen zutreffen wird. Empfehlenswert ist natürlich trotzdem eine absolvierte Ausbildung .


    Ich hoffe, das hilft dir irgendwie weiter =/.

  3. #3
    Zitat Zitat von Eynes'Prayer Beitrag anzeigen
    So wie ich dich verstanden habe, hast du bereits ein Jahr hinter dir?
    nein leider nicht,bin gerade im 2 Halbjahr,wenn ich also die Schule abbreche,fehlt mir noch 1 Halbjahr(hab bis jetzt also 11 1/2 jahre hinter mir,hab die 10 wie gesagt freiwillig wiederholt,bzw. bin in die 9 zurückgegangen). Also bin ich noch 1 Halbes jahr Schulpflichtig. Aber wenn ich mir jetzt eine Ausbildungs suchen würde,könnte es ganz schön schwer werden, noch einen platz zum 1 August zu finden.
    Mal angenommen ich finde keinen, MÜSSSTE ich dann wieder automatisch zur bbs,oder steht es mir frei ,wann ich meine berufsschulpflicht erfülle??? Wenn ich demnach einen Aushilfsjob auf 400 euro Basis annehmen würde(zum überbrücken der zeit,kann ja schlecht nichts machen,kommt nicht gut im lebenslauf)),könnte der auch 1 Jahr in anspruch nehmen,in der Hoffnung ich finde nächstes Jahr einen Ausbildungsplatz Die Schule könnte mich also nicht zwingen zur schule zu gehen,wenn ich nicht will,da ich grad einen ausbildungsplatz suche....oder???
    Danke schonmal für deine Antwort
    MFG

  4. #4
    Klar, ein volles Jahr kommt rein rechnerisch auch gar nich hin merk ich grad =/.

    Dann sieht das aber auch wieder anders aus mit der Ruhe der Schulpflicht, weil die hier anscheinend nich eintreten kann (als Bedingung ist ja das eine Jahr angegeben). Folglich steht es dir nicht frei, wann du deine Ausbildung neu aufnimmst.

    Ich vermute eher, dass du das Halbjahr wohl oder übel doch noch durchziehen musst =( ; zumindest, wenn du den §65, Abs.2 mit der Entbehrbarkeit nich irgendwie anwenden kannst. Allerdings fehlt mir da vollkommen die Ahnung, wo du das beantragen könntest und was da sonst noch ablaufen sollte. Vermuten kann ich nur, dass dein Alter und die Tatsache, dass dir offenbar schon eine Aushilfsstelle in Aussicht gestellt ist, schonmal keine schlechten Vorraussetzungen sind, wobei natürlich gesagt ist, dass die Ausbildung im Sekundarbereich II, sprich alles nach der Realschule dafür ein Maßstab sein soll.
    Inwieweit das für dich infrage kommen könnte, kannst du aber vielleicht im BIZ nachfragen, das dir übrigens auch für deine anderen Fragen sicher viel bessere Antworten geben können dürfte =).

    Leider bin ich wie gesagt fast garnich bewandert und erzähl hier eigentlich irgendwie nur die Paragraphen und meine Vermutungen nach, aber wie es aussieht, hast du wenig Möglichkeiten; entweder, du machst das zweite Halbjahr noch, oder du versuchst irgendwie von der Schulpflicht loszukommen.
    Ob ein praktisch nahtloser Übergang von der BBS in eine andere Ausbildung, sprich, dass du praktisch mit der BBS aufhörst und kurz darauf ein Ausbildungsverhältnis eingehst, legitim wäre, weiß ich auch nicht und ich würde dir wie gesagt tatsächlich das BIZ ans Herz legen .

  5. #5
    Macht mich auch ein bisschen stutzig, da mein dt. lehrer gesagt hat, ich könne jederzeit die Schule verlassen.Ach is ja jetzt auch egal....

    Zitat Zitat von Eynes'Prayer Beitrag anzeigen
    Ob ein praktisch nahtloser Übergang von der BBS in eine andere Ausbildung, sprich, dass du praktisch mit der BBS aufhörst und kurz darauf ein Ausbildungsverhältnis eingehst, legitim wäre, weiß ich auch nicht und ich würde dir wie gesagt tatsächlich das BIZ ans Herz legen .
    Da hast du wohl recht,dann werd ichs mal da versuchen, auf jeden Fall danke für deine Hilfe.
    MFG

  6. #6
    Hmmm.....jetzt weiß ich.warum so viele Leute keinen Arbeitsplatz habe.So wie die bei der Agentur für Arbeit mit einem umgehen.Nehme meine ganzen Unterlagen mit,meine Berufswünsche und dann sagt der Typ einem,ja da müssen sie schon selber schauen,dafür gibt es ja berufsnet etc. Da frage ich mich doch,wofür solche "Arbeitsvermittler" bezahlt werden

  7. #7
    Schulpflicht besteht bis 18 Jahre (in einer Ausbildung musst du natülich eine Berufsschule besuchen..).

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