Zitat Zitat von Trigaram Beitrag anzeigen
Das widerspricht kollossal folgender Meldung:
Deswegen stand da ein "glaube ich" . Und meine Quelle war unseriös:
Zitat Zitat
Statistisch gesehen werden allerdings nur etwa 12 % aller Wehrpflichtigen ausgemustert. Woran liegt das ?
http://www.verweigerung.org/content/ausmusterung.html
- trotzdem ist es unwahrscheinlich, dass die mich aus gesundheitlichen Gründen ausmustern, außer, die erkennen, dass ich bekloppt bin, aber das klappt irgendwie nie =/.

Zitat Zitat von Liferipper
Und ansonsten: Verweigern kannst du erst nach der Musterung. Punkt.
Tja, soviel war mir nun inzwischen auch klar. Das Problem ist nur, dass mir kein Gesetz bekannt ist, das mir sagt, dass dem so ist und freundlicherweise hatten die mir Anfang Dezember schon darauf hingewiesen, dass laut § 2 Abs. 4 des kriegsdienstverweigerungsgesetzes so ein Antrag frühstens sechs Monate vor Vollendung des 18ten Lebensjahres zulässig ist. Außerdem sagt sie noch: "Da Sie diese Vorraussetzung nicht erfüllen, sende ich IHnen den Antrag zurück und bitte Sie, nach Erreichen der Altersgrenze ggf. einen neuen Antrag zu stellen." 4 1/2 Monate später mag sie den erst nach der Musterung weiterleiten. Was mich eben stört ist, dass ich denen jeden Fakt neu aus der Nase ziehen muss und im Übrigen wurde meinem gestörten Erinnerungsvermögen nach auch nirgendwo erwähnt, wie soetwas abzulaufen hat.
Aber naja, ich reg mich ja schon garnich mehr auf... ;_;