Zitat
Ein Zivildienstleistender soll eigentlich arbeitsmarktpolitisch neutral eingesetzt werden, d. h. er soll keinen Ersatz für eine reguläre Arbeitskraft darstellen, um somit dem Arbeitsmarkt keine Stellen zu entziehen. Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Zivildienstgesetz, aber aus dem Anerkennungsbescheid des Bundesamts für Zivildienst. Dort wird den Dienststellen diese als Auflage mitgegeben.
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