Ich erfülle meine Pflicht, indem ich in einem KDV-Antrag auf Art. 4, Abs. 3, Satz 1 des deutschen Grundgesetzes verweise und Zivildienst leiste, denn alles andere entspräche nicht meiner Auffassung meiner persönlichen Pflichten und ist laut Art. 12a, Abs. 2, Satz 1 bzw. Art. 4, ebd. auch nicht meine Pflicht. Es geht darum, dass die mich anscheinend erst persönlich sehen wollen und mir das auch beim ersten Mal hätten mitteilen können, bzw. das doch bitteschön gleich hätten annehmen können.
Die allgemeine Grundausbildung dauert 3 Monate, danach folgen die restlichen 6 Monate Spezialgrundausbildung und Vollausbildung. Freiwillig könntest du sogar nochmal 14 Monate ranhängen, was einen Auslandseinsatz sehr wahrscheinlich macht und deine Wehrdienstzeit nach Adam Riese auf 23 Monate erweitern würde.Zitat
Das hat aber auch keiner gesagt. Von mir aus darf doch gerne jeder machen, was er will, immerhin macht der Bund im Ausland schon ganz tolle Sachen; nur mich soll dann auch keiner zwingen, mich irgendwo in den Graben zu werfen, wenn das meinen Moralvorstellungen nicht entspricht.