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Thema: Schulpflicht Niedersachsen

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  1. #1
    Zitat Zitat von Eynes'Prayer Beitrag anzeigen
    So wie ich dich verstanden habe, hast du bereits ein Jahr hinter dir?
    nein leider nicht,bin gerade im 2 Halbjahr,wenn ich also die Schule abbreche,fehlt mir noch 1 Halbjahr(hab bis jetzt also 11 1/2 jahre hinter mir,hab die 10 wie gesagt freiwillig wiederholt,bzw. bin in die 9 zurückgegangen). Also bin ich noch 1 Halbes jahr Schulpflichtig. Aber wenn ich mir jetzt eine Ausbildungs suchen würde,könnte es ganz schön schwer werden, noch einen platz zum 1 August zu finden.
    Mal angenommen ich finde keinen, MÜSSSTE ich dann wieder automatisch zur bbs,oder steht es mir frei ,wann ich meine berufsschulpflicht erfülle??? Wenn ich demnach einen Aushilfsjob auf 400 euro Basis annehmen würde(zum überbrücken der zeit,kann ja schlecht nichts machen,kommt nicht gut im lebenslauf)),könnte der auch 1 Jahr in anspruch nehmen,in der Hoffnung ich finde nächstes Jahr einen Ausbildungsplatz Die Schule könnte mich also nicht zwingen zur schule zu gehen,wenn ich nicht will,da ich grad einen ausbildungsplatz suche....oder???
    Danke schonmal für deine Antwort
    MFG

  2. #2
    Klar, ein volles Jahr kommt rein rechnerisch auch gar nich hin merk ich grad =/.

    Dann sieht das aber auch wieder anders aus mit der Ruhe der Schulpflicht, weil die hier anscheinend nich eintreten kann (als Bedingung ist ja das eine Jahr angegeben). Folglich steht es dir nicht frei, wann du deine Ausbildung neu aufnimmst.

    Ich vermute eher, dass du das Halbjahr wohl oder übel doch noch durchziehen musst =( ; zumindest, wenn du den §65, Abs.2 mit der Entbehrbarkeit nich irgendwie anwenden kannst. Allerdings fehlt mir da vollkommen die Ahnung, wo du das beantragen könntest und was da sonst noch ablaufen sollte. Vermuten kann ich nur, dass dein Alter und die Tatsache, dass dir offenbar schon eine Aushilfsstelle in Aussicht gestellt ist, schonmal keine schlechten Vorraussetzungen sind, wobei natürlich gesagt ist, dass die Ausbildung im Sekundarbereich II, sprich alles nach der Realschule dafür ein Maßstab sein soll.
    Inwieweit das für dich infrage kommen könnte, kannst du aber vielleicht im BIZ nachfragen, das dir übrigens auch für deine anderen Fragen sicher viel bessere Antworten geben können dürfte =).

    Leider bin ich wie gesagt fast garnich bewandert und erzähl hier eigentlich irgendwie nur die Paragraphen und meine Vermutungen nach, aber wie es aussieht, hast du wenig Möglichkeiten; entweder, du machst das zweite Halbjahr noch, oder du versuchst irgendwie von der Schulpflicht loszukommen.
    Ob ein praktisch nahtloser Übergang von der BBS in eine andere Ausbildung, sprich, dass du praktisch mit der BBS aufhörst und kurz darauf ein Ausbildungsverhältnis eingehst, legitim wäre, weiß ich auch nicht und ich würde dir wie gesagt tatsächlich das BIZ ans Herz legen .

  3. #3
    Macht mich auch ein bisschen stutzig, da mein dt. lehrer gesagt hat, ich könne jederzeit die Schule verlassen.Ach is ja jetzt auch egal....

    Zitat Zitat von Eynes'Prayer Beitrag anzeigen
    Ob ein praktisch nahtloser Übergang von der BBS in eine andere Ausbildung, sprich, dass du praktisch mit der BBS aufhörst und kurz darauf ein Ausbildungsverhältnis eingehst, legitim wäre, weiß ich auch nicht und ich würde dir wie gesagt tatsächlich das BIZ ans Herz legen .
    Da hast du wohl recht,dann werd ichs mal da versuchen, auf jeden Fall danke für deine Hilfe.
    MFG

  4. #4
    Hmmm.....jetzt weiß ich.warum so viele Leute keinen Arbeitsplatz habe.So wie die bei der Agentur für Arbeit mit einem umgehen.Nehme meine ganzen Unterlagen mit,meine Berufswünsche und dann sagt der Typ einem,ja da müssen sie schon selber schauen,dafür gibt es ja berufsnet etc. Da frage ich mich doch,wofür solche "Arbeitsvermittler" bezahlt werden

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