Ich weiß nich, inwieweit dir das hilft, aber ich denke nicht, dass du (praktisch gegen deine Pläne) die BBS länger besuchen musst, als du willst.


Zitat Zitat von NSchG
§ 70
Ruhen der Schulpflicht
(4) Die Pflicht zum Besuch einer berufsbildenden Schule ruht

3. für Schulpflichtige, die mindestens ein Jahr lang eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht, eine außerschulische Einrichtung nach §67 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 oder eine Jugendwerkstatt nach §67 Abs.5 besucht haben und weder eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht weiterbesuchen noch ein Berufsausbildungsverhältnis eingehen,
So wie ich dich verstanden habe, hast du bereits ein Jahr hinter dir? Dann ist es scheinbar nicht notwendig, dass du die Schule weiter besuchen musst. Die Schulpflicht tritt dann wieder ein, wenn du eine Berufsausbildung antrittst und endet, wenn du die bestanden hast.
Im Übrigen ruht die Schulpflicht auch:
Zitat Zitat
4. für Schulpflichtige, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr nach den hierfür maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen ableisten,
5. für Schulpflichtige, die der Bundeswehr als Soldatin oder Soldat angehören oder die Zivildienst leisten.
Auf jeden Fall hast du die Pflicht, eine Ausbildung zu absolvieren. Wenn du die BBS also ohne Abschluss verlässt und dir eine betriebliche Ausbildung suchst, bist du solange schulpflichtig, bis du die bestanden hast.
Einzige Ausnahme für deinen Fall:

Zitat Zitat
§ 65
Dauer der Schulpflicht

(2) Die Schulbehörde kann vor Ablauf der Schulpflicht feststellen, dass die bisherige Ausbildung von Schulpflichtigen im Sekundarbereich II einen weiteren Schulbesuch entbehrlich macht. Mit der Feststellung endet die Schulpflicht.
Entbehrlich bedeutet, dass du für zureichend auf das Berufsleben "befunden" wirst; was allerdings nur in Sonderfällen zutreffen wird. Empfehlenswert ist natürlich trotzdem eine absolvierte Ausbildung .


Ich hoffe, das hilft dir irgendwie weiter =/.