Ich weiß nich, inwieweit dir das hilft, aber ich denke nicht, dass du (praktisch gegen deine Pläne) die BBS länger besuchen musst, als du willst.
So wie ich dich verstanden habe, hast du bereits ein Jahr hinter dir? Dann ist es scheinbar nicht notwendig, dass du die Schule weiter besuchen musst. Die Schulpflicht tritt dann wieder ein, wenn du eine Berufsausbildung antrittst und endet, wenn du die bestanden hast.Zitat von NSchG
Im Übrigen ruht die Schulpflicht auch:
Auf jeden Fall hast du die Pflicht, eine Ausbildung zu absolvieren. Wenn du die BBS also ohne Abschluss verlässt und dir eine betriebliche Ausbildung suchst, bist du solange schulpflichtig, bis du die bestanden hast.Zitat
Einzige Ausnahme für deinen Fall:
Entbehrlich bedeutet, dass du für zureichend auf das Berufsleben "befunden" wirst; was allerdings nur in Sonderfällen zutreffen wird. Empfehlenswert ist natürlich trotzdem eine absolvierte AusbildungZitat
.
Ich hoffe, das hilft dir irgendwie weiter =/.