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Drachentöter
Klar, ein volles Jahr kommt rein rechnerisch auch gar nich hin merk ich grad =/.
Dann sieht das aber auch wieder anders aus mit der Ruhe der Schulpflicht, weil die hier anscheinend nich eintreten kann (als Bedingung ist ja das eine Jahr angegeben). Folglich steht es dir nicht frei, wann du deine Ausbildung neu aufnimmst.
Ich vermute eher, dass du das Halbjahr wohl oder übel doch noch durchziehen musst =( ; zumindest, wenn du den §65, Abs.2 mit der Entbehrbarkeit nich irgendwie anwenden kannst. Allerdings fehlt mir da vollkommen die Ahnung, wo du das beantragen könntest und was da sonst noch ablaufen sollte. Vermuten kann ich nur, dass dein Alter und die Tatsache, dass dir offenbar schon eine Aushilfsstelle in Aussicht gestellt ist, schonmal keine schlechten Vorraussetzungen sind, wobei natürlich gesagt ist, dass die Ausbildung im Sekundarbereich II, sprich alles nach der Realschule dafür ein Maßstab sein soll.
Inwieweit das für dich infrage kommen könnte, kannst du aber vielleicht im BIZ nachfragen, das dir übrigens auch für deine anderen Fragen sicher viel bessere Antworten geben können dürfte =).
Leider bin ich wie gesagt fast garnich bewandert und erzähl hier eigentlich irgendwie nur die Paragraphen und meine Vermutungen nach, aber wie es aussieht, hast du wenig Möglichkeiten; entweder, du machst das zweite Halbjahr noch, oder du versuchst irgendwie von der Schulpflicht loszukommen.
Ob ein praktisch nahtloser Übergang von der BBS in eine andere Ausbildung, sprich, dass du praktisch mit der BBS aufhörst und kurz darauf ein Ausbildungsverhältnis eingehst, legitim wäre, weiß ich auch nicht und ich würde dir wie gesagt tatsächlich das BIZ ans Herz legen
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