So war es bisher. Dass bei Ermittlungen die IP an die Polizei oder die ermittelnden Behörden rausgegeben werden durfte. Dank neuestem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (ich glaub zumindest, der war es) dürfen diese Daten nur noch bei schwerem Verbrechen (Mord, schwere Körperverletzung etc), Kinderpornographie und solchen Dingen herausgegeben werden.
Urheberrechtsverletzung gehört aber nicht zu diesen Verbrechen, sodass im Zuge solcher Ermittlungen, die Daten geschützt sind.