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Thema: Uni Abschluss = Japanisches Arbeitsvisum?

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  1. #2
    Ein Arbeitsvisum geht nicht von deinem Schulabschluss aus, das geht von deinem potentiellen Arbeitgeber aus, da ja jemand für dich bürgen muss. Dieses Hoshônin-System ist hier Gang und Gäbe. Ich kann dir jetzt nicht 100%ig sagen, wie das genau abläuft, ein ehemaliger Studienkollege hat lange warten müssen, bis er ein Visum bekommen hat, und damit dann auch regulär in Japan arbeiten durfte - dazu brauchte er als erstes aber mal eine Arbeitsstelle, die dann quasi nen Antrag bei den japanischen Behörden macht, dass er ein Arbeitsvisum erhalten konnte. Und ich sags mal so: Für Ausländer bürgen sie nicht gern alle. Da musste schon verdammt gut sein. ;|

    Es gibt da mehrere Stufen von Arbeitsbewilligungen... ich habe zB zur Zeit ein Studentenvisum, mit dem man theoretisch gar nicht in Japan arbeiten darf bzw. nur sehr wenig, ich denke 10 Std. die Woche, und die Arbeit darf nur mit Lehre oder Sprache oder so ähnlichem zu tun haben, wie zB Nachhilfeunterricht - in Konbinis zB darf man nicht arbeiten.
    Die nächste Stufe wäre dann eine temporäre Arbeitsbewilligung für "arubaito", für so Kleinjobs. Das berechtigt dich, 14 Std./Woche regulär zu arbeiten. Dazu braucht es zB schon eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers (in meinem Fall ist das die Uni, ich mach hier so Übersetzerjobs für Sprachmodule). Damit geht man zum Immigrationsamt, und zwei Wochen später erhält man eine Erlaubnis.
    Was drüber ist, kann ich dir leider nicht genau sagen... kann mich aber mal umhören. Könnte nur ein klein wenig dauern, momentan sind Semesterferien bis Mitte April *hust*

    Geändert von Wischmop (22.03.2008 um 03:49 Uhr)

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