Hm. So stimmt die Aussage nicht, dazu hier mehr.
Außerdem sind Rechnungen bei gewerblichen Verkäufern eigentlich Standard. Zwar müssen sie an Privatkunden nur auf Verlangen eine Rechnung aushändigen, allerdings macht das ohne einen ziemlich unseriösen Eindruck.
Hast du eine schriftliche Rechnung? Auf der müsste die zu bezahlende Leistung ja auch nochmal aufgeführt sein. Ansonsten kannst du eine verlangen und musst solange auch nicht zahlen. Jedoch könnten sie natürlich jetzt einfach diese "unerwünschte Leistung" auf der Rechnung auflisten.