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Thema: Unerwünscht erbrachte Leistung seitens eines Umbaushops

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  1. #14
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    E-mails zählen nicht als Beweismittel. Sie können zwar zur Vervollständigung hinzugefügt werden. Haben aber, rein rechtlich, keine Beweiskraft. (Oder wurde dies schon mittlerweile geändert?)
    Hm. So stimmt die Aussage nicht, dazu hier mehr.

    Außerdem sind Rechnungen bei gewerblichen Verkäufern eigentlich Standard. Zwar müssen sie an Privatkunden nur auf Verlangen eine Rechnung aushändigen, allerdings macht das ohne einen ziemlich unseriösen Eindruck.

    Hast du eine schriftliche Rechnung? Auf der müsste die zu bezahlende Leistung ja auch nochmal aufgeführt sein. Ansonsten kannst du eine verlangen und musst solange auch nicht zahlen. Jedoch könnten sie natürlich jetzt einfach diese "unerwünschte Leistung" auf der Rechnung auflisten.

    Geändert von Desmond (21.02.2008 um 20:16 Uhr)

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