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Thema: Unerwünscht erbrachte Leistung seitens eines Umbaushops

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  1. #1
    HMm hast du beweise das du die Laser Reinigung abgelehnt hast? Also Mail verkehr oder so was?

  2. #2
    Zitat Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
    HMm hast du beweise das du die Laser Reinigung abgelehnt hast? Also Mail verkehr oder so was?
    Mit Abmahnung kann man nur drohen wenn der Betrag hoch genug ist, wie hoch weiß ich nicht ich glaube 80 €. Ich würde einfach drohen das du den Verbraucherschutz einschaltest da du die Leistung nicht eingefordert hast. Anwalt bringt nichts da Sie wissen das die meisten Leute keinen haben.

  3. #3
    Ne, leider habe ich das versucht per Telefon zu regeln. Mal sehen, was nun kommt... ich seh mich mal in Richtung Verbraucherschutz um.

  4. #4
    Also Verbraucherschutz ist wirklich was feines. Hat mir auch mal den A**** gerettet. Hatte nämlich mal eine etwas höhere Rechnung die ich mir nicht erklären konnte.......hat zwar eingie Zeit gedauert aber das Geld hab ich zurückbekommen. Seitdem mach ich bei bestellungen nur mehr mit Mail bestätigung mit.

  5. #5
    Uhh da hat einer Paypal beim Namen genannt und indirekt mit dem Wort Anwalt in verbindung gebracht, wenn das nicht üble Nachrede ist, ich wär vorsichtig, jemand könnte das lesen und dich verklagen, weil du dich gewagt hast etwas laut auszusprechen oder viel eher zu schreiben, weisst ja zensur im inet und so

    @Topic: Also was Thema Anwat angeht, immer erstmal selber versuchen und zwar ich schreib denen immer ne email oder viel besser nen kurzen Brief, die Fakten vorlegen, "Sie haben kein recht dazu das, weil usw." Punkt aus, abschicken, fertig. (Natürlich am Ende immer noch das Einschalten des Anwaltes erwähnen) Hat bis jetzt immer geklapt.
    Denn die wissen wo ihre rechtlichen Grenzen liegen, aber sie versuchen immer Geld aus Leuten zu pressen die von ihren Rechten keine Ahnung haben und solang man nix dagegen unternimmt, kommen die damit auch durch.

    Hatte das letztes Jahr mit O2, der GEZ, der Uni Marburg, meinem Boss vom Job, T-Online, BaFöG, Konsolenprofis.de

    So wer meint, das die eben genannten "Wörter" nicht unter das Freie Meinungsäußerungsgesetz fallen, möge meinen Beitrag schlechten Gewissens editieren unter dem Deckmantel der ISK (Internet Sicherheits Kontrolle)

    Noch ne Frage, hast du diene Konsole schon wieder zurück?

    Lg,

    Lockie =)

  6. #6
    Ach, die Konsolenprofis auch? Zwielichtige Geschäftspraktiken scheinen bei diesen Shops ja normal zu sein.

    Nö, das war ja die Zahlungsaufforderung dazu. Das Rückporto allein hätte ich ja noch verstanden...

    Ist schon schlimm, wenn man am frühen Morgen schon das Bedürfnis hat, sich besaufen zu müssen... wird wohl mal wieder Zeit für ein Thema meinerseits im Sumpf...

  7. #7
    Hast du irgendwelche schriftlichen (offizielle Email sollte reichen) Belege für deine Bestellung? Bestellbestätigungen, Rechnungen?

  8. #8
    Zitat Zitat von Desmond Beitrag anzeigen
    Hast du irgendwelche schriftlichen (offizielle Email sollte reichen) Belege für deine Bestellung? Bestellbestätigungen, Rechnungen?
    E-mails zählen nicht als Beweismittel. Sie können zwar zur Vervollständigung hinzugefügt werden. Haben aber, rein rechtlich, keine Beweiskraft. (Oder wurde dies schon mittlerweile geändert?)

  9. #9
    Selbst wenn existieren als E-Mail nur die beiden Zahlungsaufforderungen. Der Rest existiert nur als schriftliche Problembeschreibung. Die restliche Klärung (dass ich halt keine Laserreinigung wünsche und nur die Konsole zurück) fand per Telefon statt. Alles in allem ein sehr dubioser Laden, der wohl nicht mehr genügend Geld zu verdienen scheint, oder schon genug hat.

  10. #10
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    E-mails zählen nicht als Beweismittel. Sie können zwar zur Vervollständigung hinzugefügt werden. Haben aber, rein rechtlich, keine Beweiskraft. (Oder wurde dies schon mittlerweile geändert?)
    Hm. So stimmt die Aussage nicht, dazu hier mehr.

    Außerdem sind Rechnungen bei gewerblichen Verkäufern eigentlich Standard. Zwar müssen sie an Privatkunden nur auf Verlangen eine Rechnung aushändigen, allerdings macht das ohne einen ziemlich unseriösen Eindruck.

    Hast du eine schriftliche Rechnung? Auf der müsste die zu bezahlende Leistung ja auch nochmal aufgeführt sein. Ansonsten kannst du eine verlangen und musst solange auch nicht zahlen. Jedoch könnten sie natürlich jetzt einfach diese "unerwünschte Leistung" auf der Rechnung auflisten.

    Geändert von Desmond (21.02.2008 um 20:16 Uhr)

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