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Thema: XP Frage

  1. #1

    XP Frage

    `Nabend liebe Community,
    ich habe mir vor wenigen Monaten den RPG Maker XP gekauft und habe eine Frage an euch. Es geht um rechtliches.
    Ich darf mein Spiel verkaufen, wenn ich alle Grafiken selber erstellt habe.
    Naja, das habe ich mit meinem Team gemacht. Soweit so gut.
    Jetzt geht es um die Namen der Helden und den Titel des Projektes.
    Die Frage ist eigentlich ziemlich simple.
    Wie kann ich recherchieren, ob ein Heldenname oder ein Projekttitel irgendwo anders schon vergeben sind. Zum Beispiel darf ich das Spiel ja nicht "Samsung" nennen, da der Name geschützt ist.

    Danke für Antworten!

  2. #2
    Wenn du den Maker legal erworben hast,dann kannst du mit deinem fertigen Spiel machen was du willst,also auch verkaufen an Personen oder Verwandten.Hast du ihn aber illegal,so darfst du dies nicht tun.

    Achja..ich selbst habe keine Ahnung über die Vergabe der Projektnamen,aber die Wahrscheinlichkeit das ein Projekt GENAUSO heißt ist sehr minimal.Zumal eh nicht viele Leute ihre Spiele verkaufen,sondern es als Hobby ansehen.

  3. #3

  4. #4
    Nein, es geht nicht darum, dass meine Helden so heissen, wie in Hobby Projekten oder so.
    Es geht darum, dass einige Namen von Büchern oder Spielen geschützt sind!
    Wenn ich zufällig den gleichen Namen für meine Charaktere oder für meinen Projekt benutze, können die mich logischerweise anzeigen!
    Ich will das Spiel in die Läden bringen. Also nicht nur an Verwandte oder Freunde!
    Hoffe, ihr versteht, worauf ich hinaus will.

    Es muss ja kein VX Projekt sein! Bei einem Buch muss man auch recherchieren, ob der Titel, dem man seinem Buch geben will, schon vergeben sind, oder nicht!

    EDIT: @Anima
    Hab ich schon, aber nichts nützliches gefunden! Am besten wäre eine Seite, die Tag für Tag aktualisiert wird! Nur hoffe ich, dass dafür keine Gebühr verlangt wird!XD

  5. #5
    Namen von Personen (zumindest die realen) sind afaik nicht geschützt.
    Wenn dein char David heisst so wird das keinen kratzen, denke ich.
    Wobei, es ist schon möglich, dass bestimmte (ich denke hier nur an fantasynamen) geschützt sein können. Bin mir da aber selber nicht sicher.

    Und zu deiner Frage...
    Ja, wenn du den Maker legal hast und keine anderen rechtlich geschützen sachen ohne erlaubniss benutzt (z.B. Grafiken von komerziellen Spielen, geschützte MP3's etc.) dann kannst du es verkaufen ohne Probleme.


    Ich würde jedoch gerne wissen wie ihr das anstellen wollt. Ich denke, dass es auch nicht einfach wird ein NoName Produkt in die Verkaufsregale zu bringen.
    Habt ihr schon einen Verlag? Wenn ja, dann könnt ihr euch mal da informieren. Die sollten sich ja damit auskennen.
    Ansonsten frag mal jemanden der Jura studiert hat oder direkt ein anwalt.

    Ansonsten kann ich dir auch nicht mehr sagen.

  6. #6
    Es gibt sicher Namen und Titel, die geschützt sind!
    Wo kann ich erfahren, ob ich einen bestimmten Namen benutzen darf?
    Jura Leute werde ich schon noch fragen, aber erst einmal hier nachfragen, da es glaube ich User gibt, die auch ihre Game s verkaufen und sich damit auskennen!

  7. #7
    Neinnein.. meines wissens darfst du dein Spiel sogar z.B. "Samsung" nennen...
    Du darfst es nur glaub ich nicht direkt in Verbindung mit dem Handyhersteller bringen...
    das ganze kann aba auch als Schleichwerbung verstanden werden.

    Ich denke allerdings auch das du mit dem rpg maker xp keinen wirklich großen Erfolg in der Spielindustrie hast ... trozdem viel erfolg

  8. #8
    ich brauche aber handfeste fakten

  9. #9
    Zitat Zitat von Bittle.More Beitrag anzeigen
    ich brauche aber handfeste fakten
    Dann wende dich an jemanden, der sich mit Jura auskennt! In der deutschen Makerszene fällt mir nämlich keiner ein, der schonmal ein XP Spiel verkauft hat bzw. vorhatte, es zu verkaufen.

  10. #10
    Nun denn... Dann mache ich das wohl am besten so.

  11. #11
    schade dass niemand antwortet!
    dachte hier gibtz vllt schlaue köpfe.
    naja, an den games der Community merkt man ja, dass ihr nur spasten seidz!

  12. #12
    Zitat Zitat von Bittle.More Beitrag anzeigen
    schade dass niemand antwortet!
    dachte hier gibtz vllt schlaue köpfe.
    naja, an den games der Community merkt man ja, dass ihr nur spasten seidz!
    Was soll der scheiß denn jetzt? Du hast was gefragt, was Juristen ganz klar wissen, wir sagen dir, das du dich an Juristen wenden sollst, und jetzt fängst du gleich an zu beleidigen? Du bist echt erbärmlich. Sorry, ist aber die Warheit. Und wenn du wirklich Student bist (was ich nicht glaube), dann sollte es doch auch nicht so schwer sein, irgendjemanden, der sich mit Jura auskennt, danach zu fragen, wie es mit den Namen aussieht.

  13. #13
    Zitat Zitat von Bittle.More Beitrag anzeigen
    naja, an den games der Community merkt man ja, dass ihr nur spasten seidz!
    tjoah gratuliere zu dieser genialen Geschäftsidee. Damit dürften wohl jeder XP-Interessierte von vornherein nicht mehr als potentieller Kunde gelten nachdem er deinen Verriss gelesen hat.
    Das war ein feiner Schuss ins eigene Bein.

  14. #14
    ihr spasten!
    ihr seid doch eh nur spasten!

  15. #15
    Zitat Zitat von Bittle.More Beitrag anzeigen
    ihr spasten!
    ihr seid doch eh nur spasten!
    Alleine schon auf die Idee zu kommen, ein Makerspiel "in die Läden zu bringen", wie du es so schön gesagt hast, ist eine dumme Idee. Einen Download für den man über PayPal bezahlen muss geht ja noch, aber in die Läden bringen? Sorry, aber auf so eine Idee kann man nicht kommen, so dumm kann man nicht sein. Und deine Sprache zeigt auch eher, das du ein 12 jähriges Kind bist, dass sich jetzt verarscht fühlt, weil wir ihm nicht helfen konnten und deshalb beleidigt. Und wenn du selbst so schlau bist, wie du tust, wieso fragst du dann hier nach? Du scheinst ja der schlauste Mensch der Welt zu sein, sonst würdest du nicht gleich beleidigen.

  16. #16
    Nach deinem letzten post frage ich mich wirklich ob ich dir noch helfen soll (der Ton macht die Musik) aber gut.
    Was du suchst ist eine Recherche im "Markenrecht". Namen und Logos können markenrechtlich geschützt werden, die Verwendung des Markennamens ist dann nur dem Markeninhaber gestattet bzw. denjenigen die von diesem die Erlaubnis erhalten haben. (Ob man den Namen für Hobby- oder kommerzielle Zwecke nutzt ist unerheblich. Selbst unwissentliche Nutzung ist schon ein Verstoß gegen das Markenrecht. Da bekannte Marken sehr viel wert sein können, gehen Unternehmen auch recht rigeros gegen solche Vergehen vor die sie finden.) Die Unterscheidung bezüglich verschiedener Klassen erspare ich mir hier mal.
    Auf die Schnelle habe ich folgende Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes gefunden: Link
    Da befinden sich Links zur Online-Suche für die EU-Datenbank und international registrierte Marken.

    Grundsätzlich gilt aber, wenn du ernsthaft daran denkst dein Spiel zu verkaufen ist eine fachliche Rechtsberatung hilfreich. Nicht nur bezüglich Patent- und Markenrecht (das kann ziemlich undurchsichtig sein), sondern auch bezüglich anderer rechtlicher Vorgaben was das Führen eines Unternehmens angeht (Steuerliche Vorgaben, Buchführung etc..). Hier lohnt es sich auf Nummer sicher zu gehen. Denn die hundert Euro, die man für die Beratung anfangs ausgibt ersparen einem vielleicht einen Prozess, der vierstellige oder höhere Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann. Eine eigene Markenanmeldung des Spielnamens kann man auch in Erwägung ziehen (kostet afair 100€ pro Jahr und Klasse..).

  17. #17
    Erst um Hilfe bitten und dann beleidigen ist nicht wirklich die feine Art. Thread ist zu.

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