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Krieger
Doch das kann man, deine Meinung ist falsch.
Nur die Tatsache allein, dass du das Recht auf freie Meinungsäußerung hast, gibt dir noch lange nicht Recht bezüglich der von dir getätigten Aussage. Die beiden kursiven Begriffe sind nicht völlig gleich aufzufassen. Wäre ja noch schöner...
PS1: Was sind die Grundgesetze?
PS2: Kannst natürlich Obenstehendes auch unter blablabla zusammenfassen.
PS3: Wie sonst?
PS4: Bitte meinen Kommentar nicht wörtlich nehmen, ich weiß nämlich selbst nicht, was ich schreiben soll, aber ich hab grade so Lust, irgendwas zu schreiben
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