Zitat Zitat von NeM Beitrag anzeigen
Vermieten heißt nicht Verleihen. Bei Vermietung verlang ich dafür Geld.
Leider Falsch.
Beim verleihen kann man auch Geld verlangen. siehe Bibliotheken.
Unter Verliehen versteht man, dass ein Zeitraum festgelegt wird, von wann bis wann man das Spiel/whatever ausleiht. Daraufhin bezahlt man eine Verleihgebühr.
Bei Bibliotheken wird meist eine Einheitsgebühr, die immer gilt, auch wenn man das Buch z.B. über mehrere Monate ausleihen will.
Beim Vermieten kann man das Spiel/whatever eine unbegrenzte Zeit erhalten. Man muss aber für einen bestimmten, wiederholten Zeitraum Gebühren bezahlen.
Der verbot des Verleihens/Vermietens/Verkaufens bezieht sich lediglich auf eine öffentliche Einrichtung. Sprich, z.B. ein Geschäft, Bibliothek oder was auch immer.
Alles was in deinen Vier Wänden passiert muss ja keinen was angehen.
Aber selbst da darf man nicht zu viel machen, ansonsten kommen sie mit Gewerbesteuern plus Strafe wegen Steuerhinterziehung und weil man keinen Gewerbeschein besitzt.
So darf man z.B. nicht so viel, wie man will, unter ebay versteigern.
Ansonsten gilt dies ebenfalls als Gewerbe.