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Thema: bioshock kopierschutz

  1. #21
    Zitat Zitat von Arvan Beitrag anzeigen
    Und außerdem, wer das Spiel legal erworben hat, darf einen Crack zum umgehen des Kopierschutz zu Sicherungszwecken für sich Privat nutzen.
    Nein, das ist blödsinn.
    Dies war nie erlaubt. Auch wenn man das Original besaß oder nicht.
    Nur es gehen solche Gerüchte rum, dass sowas erlaubt wäre, wenn man das Original besitzt, weil man damit die Masse "beruhigen" wollte.
    Fakt ist, dass ein Crack in den Kopierschutz eingreift und das ist verboten.

    Das ist genau das selbe, wie mit den ROMs. Gerüchten zufolge sind ROMs legal, wenn man das Original besitzt, was aber auch völliger Käse ist.
    Oder die Sache mit den Anime fansubs, die angeblich erlaubt sind, nur weil der Anime im eigenen Land nicht lizensiert ist. Das ist auch schwachsinn. Nur wird es von den Zeichenstudios geduldet, weil es einen sog. Ehrenkodex in der Szene gibt und weil die Studios sich nicht großartig für die westliche Welt interessiert.

  2. #22

    Arvan Gast
    Komisch auf Wikipedia lese ich das die Rechtslage unklar ist und das es nicht direkt verboten ist.

    Das hängt doch auch mit dem Lizenzertrag zusammen, der meist hinten im Handbuch steht.

    Tja, irgendwie findet man da "Es ist erlaubt/unschlüssig" und wo anders "Es ist verboten"...

    Wem soll man da eigentlich noch glauben schenken?

    Nunja jedenfalls fühle ich mich keineswegs schuldig, wenn ich etwas tue damit meine DVD nicht ein zweites Mal von innen nach außen zerstört wird. Die Original DVD ist nämlich schon nicht mehr lesbar, weil sich ein Kratzer von außen nach innen alleine nur Benutzung (!) durch die DVD zieht.

  3. #23
    Zitat Zitat von Arvan Beitrag anzeigen
    Komisch auf Wikipedia lese ich das die Rechtslage unklar ist und das es nicht direkt verboten ist.
    1. Bei Wikipedia kann jeder Idiot was reinschreiben. Oft auch Idioten ohne Ahnung von der Materie. Es ist also gleich doppelt gefährlich, bei Rechtsfragen sich auf Wikipedia zu berufen.

    2. Bei jedem Spiel heutzutage stimmt man vor der Installation der Nutzungslizenz
    zu. Da steht unter anderem drinn, dass du mit dem Kauf nur das Nutzungsrecht kaufst, nicht das Recht zum Vertrieb, Verleih, Verkauf etc. Auch darf das Programm nur so wie es ist genutzt werden und nicht verändert werden. Das Cracken dieser Software ist hingegen ein direktes Verändern der Originaldaten und verstößt damit gegen die Lizenz, die du selbst zugestimmt hast. Ergo machst du dich strafbar.

  4. #24
    Zitat Zitat von Ynnus Beitrag anzeigen
    nicht das Recht zum Vertrieb, Verleih, Verkauf
    Bis auf Steam-Games kann ich wohl veleihen und verkaufen was ich will.... Oder kommt mich das BKA besuchen wenn ich mein Prey für 2 Wochen meinem Onkel borge oder verhöker?

  5. #25

    Arvan Gast
    Zitat Zitat von NeM Beitrag anzeigen
    Bis auf Steam-Games kann ich wohl veleihen und verkaufen was ich will.... Oder kommt mich das BKA besuchen wenn ich mein Prey für 2 Wochen meinem Onkel borge oder verhöker?
    Es ist natürlich verboten, auf vielen steht hinten deutlich drauf "Vermietung verboten!"

    Nun ich denke, da wird niemand sonderlich was von mitbekommen btw. dein Opa spielt Prey? Respekt, mir wird im Multiplayer schlecht...

    Zu Wikipedia: Natürlich ist Wikipedia was sowas angeht die schlechteste Quelle auf der man sich berufen kann... Nur es ist ja nicht die einzige Seite wo es unklar war. Jedenfalls danke für die Antworten.

  6. #26
    Ich finde das auch eine absolute Frechheit.
    Man kauft ja auch kein Auto, was nach 2 Reperaturen einfach aufhört zu laufen.

    Man kauft quasi ein Vollpreisspiel mit Verfallsdatum.
    Was ist denn wenn man in 10 Jahren nochmal in "Retro" Laune kommt, und das Spiel dann nicht spielen kann weil es zu oft installiert wurde.
    Dreistigkeit. Wenn ich es mir irgendwann holen sollte, dann entweder als Budget Spiel, oder für die 360

  7. #27
    Zitat Zitat von Ernst Ernster Beitrag anzeigen
    Ich finde das auch eine absolute Frechheit.
    Man kauft ja auch kein Auto, was nach 2 Reperaturen einfach aufhört zu laufen.
    TÜV = der Kopierschutz des Autos
    Ohne TÜV Auto verwenden = Böse
    TÜV = regelmäßig zusätzlicher Mehraufwand

    scheiss vergleich den du da ziehst. Und ganz nebenbei: selbst schuld. kauft keine Spiele mit solchen Kopierschutzmechanismen. Spätestens in den Budgetversionen ist so ein Schutz eh gegen was lapidares getauscht um Kosten zu sparen. Und wer kauft gibt nur dem hersteller recht, setzt aber kein Zeichen dass er die Methode nicht akzeptiert.
    Zumal das eine der netten Klauseln ist denen du 'vertraglich' zustimmst indem du artig die AGB bei der Installation wegklickst.

  8. #28
    Vollpreisspiel mit Verfallsdatum = MMORPG

    Wenn du in 10 Jahren BioShock installieren willst, wirst du das auch können. Ich frag mich echt woher die Leute stets so bescheuerte Ideen nehmen.... Als würde ein minderjähriger Spieler Dinge kommen sehen an die erfahrene Spieleentwickler natürlich nie im Leben gedacht hätten....

    Sind wahrscheinlich nichtmal ne Hand voll Zeilen die sie patchen müssen um den Kopierschutz abzuschalten wenn nötig. Genauso wie bei div. Spielen (von id Software z.B.) die CD Abfrage irgendwann mit einem der letzten Patches entfernt wird. Was interessierts den Hersteller in 10 Jahren ob noch jemand das Spiel kauft oder saugt? Die Haupteinnahmen sind da schon längst gemacht.

    Zitat Zitat von Arvan Beitrag anzeigen
    Es ist natürlich verboten, auf vielen steht hinten deutlich drauf "Vermietung verboten!"

    Nun ich denke, da wird niemand sonderlich was von mitbekommen btw. dein Opa spielt Prey? Respekt, mir wird im Multiplayer schlecht...
    Vermieten heißt nicht Verleihen. Bei Vermietung verlang ich dafür Geld.

    Mein Onkel würde Prey spielen, nicht mein Opa o_O

    Geändert von NeM (22.01.2008 um 03:39 Uhr)

  9. #29
    Zitat Zitat von NeM Beitrag anzeigen
    Vermieten heißt nicht Verleihen. Bei Vermietung verlang ich dafür Geld.
    Leider Falsch.
    Beim verleihen kann man auch Geld verlangen. siehe Bibliotheken.
    Unter Verliehen versteht man, dass ein Zeitraum festgelegt wird, von wann bis wann man das Spiel/whatever ausleiht. Daraufhin bezahlt man eine Verleihgebühr.
    Bei Bibliotheken wird meist eine Einheitsgebühr, die immer gilt, auch wenn man das Buch z.B. über mehrere Monate ausleihen will.
    Beim Vermieten kann man das Spiel/whatever eine unbegrenzte Zeit erhalten. Man muss aber für einen bestimmten, wiederholten Zeitraum Gebühren bezahlen.
    Der verbot des Verleihens/Vermietens/Verkaufens bezieht sich lediglich auf eine öffentliche Einrichtung. Sprich, z.B. ein Geschäft, Bibliothek oder was auch immer.
    Alles was in deinen Vier Wänden passiert muss ja keinen was angehen.
    Aber selbst da darf man nicht zu viel machen, ansonsten kommen sie mit Gewerbesteuern plus Strafe wegen Steuerhinterziehung und weil man keinen Gewerbeschein besitzt.
    So darf man z.B. nicht so viel, wie man will, unter ebay versteigern.
    Ansonsten gilt dies ebenfalls als Gewerbe.

  10. #30
    Zitat Zitat von Spark Amandil Beitrag anzeigen
    TÜV = der Kopierschutz des Autos
    Ohne TÜV Auto verwenden = Böse
    TÜV = regelmäßig zusätzlicher Mehraufwand

    scheiss vergleich den du da ziehst. Und ganz nebenbei: selbst schuld. kauft keine Spiele mit solchen Kopierschutzmechanismen. Spätestens in den Budgetversionen ist so ein Schutz eh gegen was lapidares getauscht um Kosten zu sparen. Und wer kauft gibt nur dem hersteller recht, setzt aber kein Zeichen dass er die Methode nicht akzeptiert.
    Zumal das eine der netten Klauseln ist denen du 'vertraglich' zustimmst indem du artig die AGB bei der Installation wegklickst.
    Ja, klar ich verstehe was du meinst. Ich hab mir Bioshock ja nicht gekauft, und dem Hersteller gebe ich auch nicht recht damit, wenn hinten auf der Verpackung unten in der letzten Ecke steht "fünf mal installierbar"
    Klar, stimme ich damit der AGB zu wenn ich sie wegklicke, aber wenn der Hersteller mich, man kann ja fast sagen nur indirekt sagen er enthält mir diese Info, da man ja wirklich schon suchen muss, um die Info zu finden.

  11. #31
    Die 5 Aktivierungen gabs anfangs nicht, da wars auf 2 Installationen beschränkt. Kann so also gar nicht so auf der Packung stehen. Außerdem stehts auf der Packung sowieso nicht drauf. Nur dass ein Inet-Anschluss notwendig ist und Kopierschutz verwendet wird.....

    Allerdings kannst du, selbst wenn du so geschickt bist alle 5 Aktivierungen unwiderruflich zu vergeuden, dem Support ne Mail schreiben samt Foto von Rechnung, Spiel, Key, whatever und kriegst weitere Aktivierungen freigeschaltet.

    Das System ist zwar nicht grade 1A, aber ich persönlich hab damit keine Probleme. Zumindest entstehen bei meinem Gebrauch dadurch keine Nachteile, da find ich Steam mühsamer.

    Geändert von NeM (22.01.2008 um 11:25 Uhr)

  12. #32
    Naja.. Ich denke die meisten wissen es. Aber umständlich ist es alle mal.


    stimmt ... steam ist noch ne andere Geschichte.

  13. #33
    was die in ihre agb schreiben muss auch nicht zwingend rechtskonform sein, würd ich mal sagen.

    und einen derartigen shooter würde ich im leben auf keiner konsole spielen wollen. schon gar nicht, wenn es auch am pc möglich ist.
    maus, tastatur und die passende sitzposition um diese zu nutzen, sind nicht adaequat zu ersetzen (ka was die zukunft bringt, aber bis jetzt zumindest nicht ).
    lediglich meine meinung.



    das spiel an sich ist ziemlich genial, finde ich. wobei mir in den sinn kam, dass das spiel als shooter wohl nochmal deutlich stärker wäre, wenn es keine 3 verschiedene munitionsarten gäbe. dadurch könnte man jedes plasmid und jede waffe auf eine taste legen und diese im kampf problemlos im bruchteil einer sekunde wechseln, ohne diesen bildschirm zum waffenwechseln aufrufen zu müssen. dadurch gewänne das ganze etwas an dynamik und man spart sich die ganzen unterbrechungen - die man ja auch zum überblicken der situation nutzen kann, was ich aber eigentlich gar nicht so gut finde.
    alle munitionsarten + plasmide + der ganze restliche mist, den man braucht, ist einfach zu viel, wenn man gleichzeitig 100% übersicht und beweglichkeit im kampf behalten will.
    in gängigen mmorpgs hat man diesbezüglich etwas mehr möglichkeiten, aber das bringt mir bei nem shooter ja wenig.


    problem wäre halt, dass dann der rpg-anteil darunter leiden würde. was man aber sicher irgendwie anders wieder ausgleichen könnte.
    wie auch immer, kam mir nur so in den sinn und wollte keinen neuen thread für den käse aufmachen

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