Es ist natürlich verboten, auf vielen steht hinten deutlich drauf "Vermietung verboten!"
Nun ich denke, da wird niemand sonderlich was von mitbekommen btw. dein Opa spielt Prey? Respekt, mir wird im Multiplayer schlecht...![]()
Zu Wikipedia: Natürlich ist Wikipedia was sowas angeht die schlechteste Quelle auf der man sich berufen kann...Nur es ist ja nicht die einzige Seite wo es unklar war. Jedenfalls danke für die Antworten.
Vollpreisspiel mit Verfallsdatum = MMORPG
Wenn du in 10 Jahren BioShock installieren willst, wirst du das auch können. Ich frag mich echt woher die Leute stets so bescheuerte Ideen nehmen.... Als würde ein minderjähriger Spieler Dinge kommen sehen an die erfahrene Spieleentwickler natürlich nie im Leben gedacht hätten....
Sind wahrscheinlich nichtmal ne Hand voll Zeilen die sie patchen müssen um den Kopierschutz abzuschalten wenn nötig. Genauso wie bei div. Spielen (von id Software z.B.) die CD Abfrage irgendwann mit einem der letzten Patches entfernt wird. Was interessierts den Hersteller in 10 Jahren ob noch jemand das Spiel kauft oder saugt? Die Haupteinnahmen sind da schon längst gemacht.
Vermieten heißt nicht Verleihen. Bei Vermietung verlang ich dafür Geld.
Mein Onkel würde Prey spielen, nicht mein Opa o_O
Geändert von NeM (22.01.2008 um 03:39 Uhr)
Leider Falsch.
Beim verleihen kann man auch Geld verlangen. siehe Bibliotheken.
Unter Verliehen versteht man, dass ein Zeitraum festgelegt wird, von wann bis wann man das Spiel/whatever ausleiht. Daraufhin bezahlt man eine Verleihgebühr.
Bei Bibliotheken wird meist eine Einheitsgebühr, die immer gilt, auch wenn man das Buch z.B. über mehrere Monate ausleihen will.
Beim Vermieten kann man das Spiel/whatever eine unbegrenzte Zeit erhalten. Man muss aber für einen bestimmten, wiederholten Zeitraum Gebühren bezahlen.
Der verbot des Verleihens/Vermietens/Verkaufens bezieht sich lediglich auf eine öffentliche Einrichtung. Sprich, z.B. ein Geschäft, Bibliothek oder was auch immer.
Alles was in deinen Vier Wänden passiert muss ja keinen was angehen.
Aber selbst da darf man nicht zu viel machen, ansonsten kommen sie mit Gewerbesteuern plus Strafe wegen Steuerhinterziehung und weil man keinen Gewerbeschein besitzt.
So darf man z.B. nicht so viel, wie man will, unter ebay versteigern.
Ansonsten gilt dies ebenfalls als Gewerbe.
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