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Thema: bioshock kopierschutz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1

    Arvan Gast
    Nun gut, wer auch noch mit Google nach Cracks sucht, dem ist nicht zu helfen. Es gibt wirklich gute (!) Seite die sowas bereitstellen, jedoch poste ich jetzt keine (bin nicht sicher ob es gestattet ist)

    Was dem IE angeht muss ich Whiz-zarD zustimmen, gerade weil solche Seiten leider "Werbung" besitzt, die etwas "anders" als auf einer gewöhnlichen News-Seite ist. Für Firefox empfehle ich sowieso das Addon AdBlock Plus

    Einen Nachteil haben Cracks auch noch, die EXE-Dateien die dann ausgetauscht werden müssen, sind dann nicht mehr für den Multiplayer-Part eines Spiels zu gebrauchen. Hier lassen sich nur über Images Abhilfe schaffen - und für jede Spielversion braucht man einen neuen EXE-Crack.

    Warum dann überhaupt Cracks? Nun ja... mein neues Spiel Dark Messiah: Might and Magic ist echt geil und wenn ich es starte, dreht sich das Kopierschutz-CD-Maus-Icon erstmal 30 Sekunden (!!!) bis das Spiel überhaupt startet... unzumutbar!

    Und außerdem, wer das Spiel legal erworben hat, darf einen Crack zum umgehen des Kopierschutz zu Sicherungszwecken für sich Privat nutzen.

    ~Ciao

  2. #2
    Zitat Zitat von Arvan Beitrag anzeigen
    Und außerdem, wer das Spiel legal erworben hat, darf einen Crack zum umgehen des Kopierschutz zu Sicherungszwecken für sich Privat nutzen.
    Nein, das ist blödsinn.
    Dies war nie erlaubt. Auch wenn man das Original besaß oder nicht.
    Nur es gehen solche Gerüchte rum, dass sowas erlaubt wäre, wenn man das Original besitzt, weil man damit die Masse "beruhigen" wollte.
    Fakt ist, dass ein Crack in den Kopierschutz eingreift und das ist verboten.

    Das ist genau das selbe, wie mit den ROMs. Gerüchten zufolge sind ROMs legal, wenn man das Original besitzt, was aber auch völliger Käse ist.
    Oder die Sache mit den Anime fansubs, die angeblich erlaubt sind, nur weil der Anime im eigenen Land nicht lizensiert ist. Das ist auch schwachsinn. Nur wird es von den Zeichenstudios geduldet, weil es einen sog. Ehrenkodex in der Szene gibt und weil die Studios sich nicht großartig für die westliche Welt interessiert.

  3. #3

    Arvan Gast
    Komisch auf Wikipedia lese ich das die Rechtslage unklar ist und das es nicht direkt verboten ist.

    Das hängt doch auch mit dem Lizenzertrag zusammen, der meist hinten im Handbuch steht.

    Tja, irgendwie findet man da "Es ist erlaubt/unschlüssig" und wo anders "Es ist verboten"...

    Wem soll man da eigentlich noch glauben schenken?

    Nunja jedenfalls fühle ich mich keineswegs schuldig, wenn ich etwas tue damit meine DVD nicht ein zweites Mal von innen nach außen zerstört wird. Die Original DVD ist nämlich schon nicht mehr lesbar, weil sich ein Kratzer von außen nach innen alleine nur Benutzung (!) durch die DVD zieht.

  4. #4
    Zitat Zitat von Arvan Beitrag anzeigen
    Komisch auf Wikipedia lese ich das die Rechtslage unklar ist und das es nicht direkt verboten ist.
    1. Bei Wikipedia kann jeder Idiot was reinschreiben. Oft auch Idioten ohne Ahnung von der Materie. Es ist also gleich doppelt gefährlich, bei Rechtsfragen sich auf Wikipedia zu berufen.

    2. Bei jedem Spiel heutzutage stimmt man vor der Installation der Nutzungslizenz
    zu. Da steht unter anderem drinn, dass du mit dem Kauf nur das Nutzungsrecht kaufst, nicht das Recht zum Vertrieb, Verleih, Verkauf etc. Auch darf das Programm nur so wie es ist genutzt werden und nicht verändert werden. Das Cracken dieser Software ist hingegen ein direktes Verändern der Originaldaten und verstößt damit gegen die Lizenz, die du selbst zugestimmt hast. Ergo machst du dich strafbar.

  5. #5
    Zitat Zitat von Ynnus Beitrag anzeigen
    nicht das Recht zum Vertrieb, Verleih, Verkauf
    Bis auf Steam-Games kann ich wohl veleihen und verkaufen was ich will.... Oder kommt mich das BKA besuchen wenn ich mein Prey für 2 Wochen meinem Onkel borge oder verhöker?

  6. #6

    Arvan Gast
    Zitat Zitat von NeM Beitrag anzeigen
    Bis auf Steam-Games kann ich wohl veleihen und verkaufen was ich will.... Oder kommt mich das BKA besuchen wenn ich mein Prey für 2 Wochen meinem Onkel borge oder verhöker?
    Es ist natürlich verboten, auf vielen steht hinten deutlich drauf "Vermietung verboten!"

    Nun ich denke, da wird niemand sonderlich was von mitbekommen btw. dein Opa spielt Prey? Respekt, mir wird im Multiplayer schlecht...

    Zu Wikipedia: Natürlich ist Wikipedia was sowas angeht die schlechteste Quelle auf der man sich berufen kann... Nur es ist ja nicht die einzige Seite wo es unklar war. Jedenfalls danke für die Antworten.

  7. #7
    Vollpreisspiel mit Verfallsdatum = MMORPG

    Wenn du in 10 Jahren BioShock installieren willst, wirst du das auch können. Ich frag mich echt woher die Leute stets so bescheuerte Ideen nehmen.... Als würde ein minderjähriger Spieler Dinge kommen sehen an die erfahrene Spieleentwickler natürlich nie im Leben gedacht hätten....

    Sind wahrscheinlich nichtmal ne Hand voll Zeilen die sie patchen müssen um den Kopierschutz abzuschalten wenn nötig. Genauso wie bei div. Spielen (von id Software z.B.) die CD Abfrage irgendwann mit einem der letzten Patches entfernt wird. Was interessierts den Hersteller in 10 Jahren ob noch jemand das Spiel kauft oder saugt? Die Haupteinnahmen sind da schon längst gemacht.

    Zitat Zitat von Arvan Beitrag anzeigen
    Es ist natürlich verboten, auf vielen steht hinten deutlich drauf "Vermietung verboten!"

    Nun ich denke, da wird niemand sonderlich was von mitbekommen btw. dein Opa spielt Prey? Respekt, mir wird im Multiplayer schlecht...
    Vermieten heißt nicht Verleihen. Bei Vermietung verlang ich dafür Geld.

    Mein Onkel würde Prey spielen, nicht mein Opa o_O

    Geändert von NeM (22.01.2008 um 03:39 Uhr)

  8. #8
    Zitat Zitat von NeM Beitrag anzeigen
    Vermieten heißt nicht Verleihen. Bei Vermietung verlang ich dafür Geld.
    Leider Falsch.
    Beim verleihen kann man auch Geld verlangen. siehe Bibliotheken.
    Unter Verliehen versteht man, dass ein Zeitraum festgelegt wird, von wann bis wann man das Spiel/whatever ausleiht. Daraufhin bezahlt man eine Verleihgebühr.
    Bei Bibliotheken wird meist eine Einheitsgebühr, die immer gilt, auch wenn man das Buch z.B. über mehrere Monate ausleihen will.
    Beim Vermieten kann man das Spiel/whatever eine unbegrenzte Zeit erhalten. Man muss aber für einen bestimmten, wiederholten Zeitraum Gebühren bezahlen.
    Der verbot des Verleihens/Vermietens/Verkaufens bezieht sich lediglich auf eine öffentliche Einrichtung. Sprich, z.B. ein Geschäft, Bibliothek oder was auch immer.
    Alles was in deinen Vier Wänden passiert muss ja keinen was angehen.
    Aber selbst da darf man nicht zu viel machen, ansonsten kommen sie mit Gewerbesteuern plus Strafe wegen Steuerhinterziehung und weil man keinen Gewerbeschein besitzt.
    So darf man z.B. nicht so viel, wie man will, unter ebay versteigern.
    Ansonsten gilt dies ebenfalls als Gewerbe.

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