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Thema: Bushido Sampler Nr. 3 mit Final Fantasy Beat!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Coincidence Beitrag anzeigen
    Die deutsche Rechtslage ist da aber auch sehr locker - so darf man Lieder covern wie man will, solange man sie nicht entstellt. Und über "entstellen" kann man richtig dicke streiten.
    Falsch.
    Selbst das "Klauen" einiger Textstellen ist schon strafbar.
    Bestes Beispiel wäre die seite ballz.de (die es mittlerweile aufgrund solcher Verfahren nicht mehr gibt).
    Dort wurde der Inhaber der Seite auf eine Strafe von 10.000 € verklagt, weil er in einem Flash Cartoon den Satz "Ich tu doch nichts. Ich will doch nur spielen." gesagt hat, welches aus dem Lied von Annett Louisan "Das Spiel" stammt.
    Der Urheber der Lieder _muss_ zustimmen. Ansonsten ist das einfach nur geklaut und somit strafbar.
    Ein Kumpel von mir kennt einen professionellen DJ persönlich (DJ Gollum; In Raum Hamburg und Umgebung sehr bekannt). Er muss ersteinmal bei dem jeweilen Plattenlabel nachfragen, ob er ein bestimmtes Lied remixen darf.
    z.B. von Camouflage ("The Great Commandment", "Love is a shield") hat er schon ein klares Nein bekommen und darf seine Remixe, die Lieder von Camouflage beinhalten, nicht veröffentlichen.

    Da wir aber in Deutschland wohnen und Japan eh sich nen feuchten Käse für Europa interessiert, werden solches gesample, was hier die Hopper abziehen, toleriert.

  2. #2
    Komisch, das wundert mich. Kommt auf auf die Basis an, ob man es kommerziell oder nicht kommerziell veröffentlichen will? Mash-Ups sind ja auch nichts anderes als Remixe, zwei Lieder halt zusammen gemixt. Die Dinger werden gemacht, hochgeladen, tausendfach runtergeladen, es gibt Sampler, Mash-Up Parties, Webseiten, viele deutsche DJs, die das mixen - und nichts passiert. Weder in Deutschland, noch in Übersee.

    Snow Patrol wurden mal befragt dazu, weil ein DJ (Party Ben) "Chasing Cars" mit "Every Breath You Take" von The Police gemash-upt hat. "Every Car You Chase" schlus dermaßen ein, dass es in Radiosendern gespielt wurde und der Typ von Snow Patrol sagte, dass es zwar gut klingt, aber scheiße ist, dass sie daran keinen Cent verdienen. Aber rechtskräftig können sie wohl nichts machen, das Lied ist Monate später immer noch auf seiner HP.

  3. #3
    Von wegen sowas bekommt keiner mit. Dimmu Borgir hat Bushido auch verklagt wegen Urheberrechtsverletzung.

  4. #4
    Zitat Zitat von K-Teclis Beitrag anzeigen
    Von wegen sowas bekommt keiner mit. Dimmu Borgir hat Bushido auch verklagt wegen Urheberrechtsverletzung.
    Aber erst, nach dem diese das im Internet mitbekommmen haben, soweit ich weiß.

  5. #5
    Zitat Zitat von Byder Beitrag anzeigen
    Aber erst, nach dem diese das im Internet mitbekommmen haben, soweit ich weiß.
    Irgendwie müssen sie es ja mitbekommen. Sei es durchs Radio oder durchs Internet oder wie auch immer.

  6. #6
    Das Thema gehört wegen der Grundthematik ins Musikforum, wo es jetzt hinverschoben wird. *push*
    So kann ich auch das Dilemma umgehen, mir diesen Mist zu Intoleranz und Freiheit der persönlichen Meinung usw. usf. und noch die tollen Bemerkungen zur gängigen Praxis im Musikgewerbe weiter durchlesen zu müssen.

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