Fanboy
Prinzipiell ist es ja auch so, wobei Sampling eben traditionell oft unautorisiert eingesetzt wird. Aber dass etwas gesamplet wurde muss auch nicht angegeben werden, nichtmal als "enthält ... mit freundlicher Genehmigung von ...". Aber selbst wenn es unautrorisiert gesamplet wäre, sähe ich kein starkes Interesse an einem Rechtsstreit. Ein Verfahren wäre aufwendig und außerdem, Nachahmung ist ein Grundprinzip in der Musik.