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Thema: Recht am eigenen Material

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Jericho Beitrag anzeigen
    Nabend,

    ich hab ne Frage, ich bin unerfahren in solchen Sachen, dachte einfach mal das passt hier rein, vielleicht bei mangelnden Antworten bitte in ein anderes Forum verschieben.

    Also nu, mich interessiert - gesetzt den Fall - wenn ich ein fertiges Manuskript fürn Buch hätte, nehmen wir mal an 200 Seiten "stark". Ich will das an nen Verleger schicken, ums halt..verlegen zu lassen. Wer oder was gibt mir das Recht, dass wenn ich das Ding dort hinschicke, dass dies nicht einfach ablehnen, sich das Ding kopieren und es unter einem Pseudonym ihrer Leute dort, selbst rausbringen?

    Hoffe es wird klar, was ich meine^^"
    das deutsche urheberrecht gibt dir das "recht" dazu. das gilt für alles, was du selbst "erschaffst".

    http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht

    aber niemals ein original schicken, falls tatsächlich mal jemand auf die dumme idee kommen sollte, ein manuskript zu klauen. anhand der datei kannst du ja nachweisen, das du die idee hattest - falls man wirklich paranoid ist sollte man die datei noch vor dem abschicken des manuskriptes brennen. dann kann man nachweisen, das man das ding nicht später erst abgetippt habt. davon abgesehen hast du ja einen brief des verlages, in dem sie dich wissen lassen, das sie nichts mit dem manuskript anfangen können.
    aber eigentlich dürfte kein verlag so dumm sein, sowas zu tun. der ruf wär verdammt schnell im arsch, krumme aktionen sprechen sich in der buchwelt recht schnell rum.

  2. #2
    Außerdem verdienst "du" als Autor meines Erachtens ohnehin nicht genug an dem Buch, dass es sich lohnen würde, das Risiko auf sich zu nehmen, da noch zu bescheißen.
    Da gibt es viel bessere Techniken über Zuschußverlage, Pseudozuschußverlage und, und...

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