Ich für meinen Teil mag hübsche Frauen und sehe sie gerne an, auch wenn meine Vorstellung von Schönheit nur sehr bedingt mit der in Film, Werbung und Musikvideos üblichen übereinstimmt.
Ich verstehe nicht, wie es möglich sein sollte, eine Frau allein dadurch auf ein "Sexobjekt" zu reduzieren, indem man sie in eine ansprechende Verpackung steckt. Wer so argumentiert, der geht offenbar aus, dass die Kleidung alles ist, was die Frau ausmacht.
Das ist ihr verfassungsmäßig geschütztes Recht.Zitat von Cloudi
Grundgesetz, Art.11, §1: "Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet."
Fragt sich nur, ob Azeroth und Co. noch als Bundesgebiet gelten ...

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