Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Wie geht man gegen Online-Versandhändler vor?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Zitat Zitat von Lock2002 Beitrag anzeigen
    Nur das ich das mal eben richtig erfahre denn ich bin grad geschockt:

    Man darf öffentlich nicht nen namen von etwas oder jemandem nennen wo man beschissen wurde?

    also das begreif ich nicht. ich mein es ist ja nur ein Fakt der dargestellt wird wie kann das denn gesetzlich festgemacht sein? haben wir hier zufällig nen juristen das würde mich echtmal interessieren. schränkt das nicht die freie meinungsäußerung total ein?

    ich mein wenn ich jetzt hier sage boah ich hasse microsoft weil die es geschafft haben ihre 360 mit dem red ring of death auszustatten, soll ich dann etwa sagen die dubiose Firma M mit der Konsole Mbox 340? hä?
    Es geht darum das dich die Firma schnell wegen verleumdung anzeigen kann.
    Gutes Beispiel auf der Animagic 2005 wo ein Händler (ich nenn nun keinen Namen *g*) gefälschte Square Artikel verkauft hat [was natürlich auf der Animagic nicht erlaubt ist]. Es gab von jmd. eine Beschwerde und ruck zuck hatte der Kerl eine Anklage wegen verleumdung laufen und kein Beweis war mehr vorhanden für die gefälschte Ware (wurde halt rechtzeitig beseite geschafft). Arschkarte.... daher sollte man mit Äußerungen immer aufpassen auch wenn meistens i.d.R. nix passiert

  2. #2
    Ich hoffe mal Nintendo verklagt Greenpeace. xD

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •