Och naja mal so gesehen ist die Regelung gar nicht mal so dumm und hat schon Hand und Fuß, du bist ja rein theretisch aus bis 18 Schulpflichtig und gilst bis zur Volljährigkeit als Schutzbedürftiger! Und das Gesetz hat nun mal Regelungen die besagen das man das und jenes noch nicht machen darf!
Ab 16, darfst du zum Beispiel bis 20.00 Uhr Abends arbeiten und nicht länger, was in manchen ausbeuter Betrieben gar nicht mal soo schlecht ist!![]()