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Thema: Frage RPG-maker Game veröffentlichung

  1. #1

    Frage RPG-maker Game veröffentlichung

    Wie ist es wenn ich z.B. ein FinalFantasy Faffic mit dem RPG-maker2000
    bauen und dann auf www.rpg-maker.com veröffentlichen will, muss ich dann Squaresoft erst um eine Lizenz bitten?

  2. #2
    Ja ganz richtig. Die kostet ungefähr ne halbe Mille Euro. Und vergiss nicht, auch alle ihre Programmierer, Grafiker und Musiker in deinen Credits zu erwähnen. Ach ja, eine schriftliche Genehmigung bei Kefka musst du auch einholen.



    Scherz!

    Nein, brauchst du nicht.

  3. #3
    Wieso frag mal da anch ob das geht ich wette die antworten dir garnicht lol!!!!!


    mfg
    Jag

  4. #4
    Uppe das Game per FTP,dann musste einfach nur Glück haben,dass das Game schnell genug gefunden wird und bewertet wird^^

  5. #5
    Ich kenn mich sowas nich wirklich aus,aber da das ganze Freeware ist,kannst du dich damit afaik nich strafbar machen...

    Ausserdem glob ich kaum,das Square das in irgendeiner weise interessiert

    Ineluki kennt sich mit solchen rechtlichen Fragen besser aus,vieleicht postet er ja noch hier rein ^ ^

  6. #6
    Zitat Zitat
    Original geschrieben von Timmy
    Ich kenn mich sowas nich wirklich aus,aber da das ganze Freeware ist,kannst du dich damit afaik nich strafbar machen...
    Verstehe ich nicht so ganz! Was meinst du ist Freeware?
    Der RPG Maker wohl kaum oder meinst du die Spiele von Square, Squarsoft, Squarenet und Square Enix (und wie die ganze Familie sonst noch heißt ^^)

    Du brauchst natürlich keine Lizens (würdest auch sicher keine bekommen, aber kannst ja mal nachfragen - vielleicht machen sie aus deinem Fanfic ja ein richtiges Spiel, weil sie es so toll finden und scheffeln damit Kohle )
    Na ja eigentlich schon, aber das ist sowieso zwecklos und da du mit dem RPG Maker sowieso schon auf nicht ganz legale Weise arbeitest
    ist es doch auch egal.

  7. #7
    Zitat Zitat
    Original geschrieben von Lachsack
    Verstehe ich nicht so ganz! Was meinst du ist Freeware?
    Der RPG Maker wohl kaum oder meinst du die Spiele von Square, Squarsoft, Squarenet und Square Enix (und wie die ganze Familie sonst noch heißt ^^)
    Die Rpgmaker spiele sind Freeware ^ ^

    Insofern dürfte sich auch keiner beschweren,wenn er in seinem makergame irgendwelchen Squarekram benutzt

  8. #8
    macht bloß keinen blödsinn und schreibt denen mails oder so, weiß ja nich zu was ihr im stande seid... ^^

    nicht dass die noch auf uns aufmerksam werden und wir unsere grauen machenschaften hier einstellen müssen

  9. #9
    asooo. Hab ich wohl ein Brett vorm Kopf gehabt.
    Na ja aber es doch trotzdem ein Gesetzesverstoß auch wenn niemand
    dadurch Schaden zugefügt wird (also Square).
    Ich finde diese Diskussion aber auch inszwischen müßig (obwohl ich mich sehr für Recht und Gesetz interessiere). Schließlich ist der
    Maker nicht legal und dann brauch man auch gar nicht versuchen seine
    entstandenen Spiele legal zumachen. Also kommt es auch nicht drauf an
    WOMIT du dich genau strafbar machst. Ist eh allen egal ^^

  10. #10
    Zitat Zitat
    Original geschrieben von Trevor_Clim
    macht bloß keinen blödsinn und schreibt denen mails oder so, weiß ja nich zu was ihr im stande seid... ^^

    nicht dass die noch auf uns aufmerksam werden und wir unsere grauen machenschaften hier einstellen müssen
    Woops,zu spät,jetzt hab ich die mail schon abgeschickt


    Zitat Zitat
    Original geschrieben von Lachsack

    Na ja aber es doch trotzdem ein Gesetzesverstoß auch wenn niemand
    dadurch Schaden zugefügt wird (also Square).
    Macht man sich wirklich strafbar,ich mein,man verkauft die Spiele doch nicht kommerziell,also fügt man Square keinen Schaden zu :/

    Njo,hast recht,isn nerviges thema,lassen wir das ^ ^

    @Xell: mach dein game einfach,Neo hat ein Remake von nem Squaregame gemacht,und bei dem standen afaik auch noch keine Squareleute vor der Tür,da wird ein Fanfic doch wohl drin sein ^ ^

  11. #11
    Das mit dem legal und illegal ist doof.Stellt euch mal vor ihr kauft ein Spiel im Laden,das brutal aber illegal ist.Ein paar Wochen später wird es eingezogen und ist illegal.Das bedeutet,ihr müsstet euer Spiel wieder weggeben,da ihr euch sonst strafbar macht(glaube ich).Das wäre doch schwachsinn,da ihr es euch legal gekauft habt.

  12. #12
    Wenn du dir "Return to Castle Blutigstein" kaufst, bevor es indiziert wird ("eingezogen" wird gar nix), kannst du es dir behalten. Wenn es dann indiziert ist, kannst du es eben nur mehr kaufen, wenn du nachweisbar volljährig bist.

    Aber darum gings hier nicht.

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