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  1. #1
    Zitat Zitat von Diomedes Beitrag anzeigen
    Nicht direkt, schließlich ist sowas wie "unterlassene Hilfeleistung" strafbar. Das Ansehen würde insofern unter unehrenhaftem Verhalten leiden, und die Möglichkeiten einer Person einschränken. Wer strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, oder wegen eines Vorfalles in der Klatschpresse aufgetaucht ist, kann nicht mehr jede beliebige Position einnehmen.
    Allerdings würden solche Straftaten oder sittenwidrigen Verhaltensweisen nur selten noch als "unehrenhaft" bezeichnet werden.
    Du verstehst das Konzept der "Ehre", bzw des "Gesichtes" und den Unterschied zwischen Ehren- und Gefängsstrafe überhaupt nicht? Mach es mir nicht so schwer.
    Wie schon gesagt, eine Ehrenstrafe bedeutet einen Einschränkung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit, allerdings auf freiem Fuße. Das Ausführende Organ ist die Öffentlichkeit. Ich habe keine Ahnung, ob eine Wiedererlangung des Rechtsstatus danach noch einmal möglich war, aber ich glaube nicht. Die Rechtsfähigkeit einer Person war mit ihrer "Ehre" verknüpft und "Ehre" beschrieb in diesem Fall nichts anderes, als eine gewisse durch Sozialkontrakte definierte Regelmäßigkeit des Verhaltens.
    Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Standards oblag der Gruppierung, welche die Person angehörte. "Ehre" war ein von der Gruppe an die Person zubeschriebener Wert, der auch von der Gruppe wieder aberkannt werden konnte und nicht der Person eigen war. Vereinfacht gesagt.

    Eine Gefängisstrafe (wie sie im Fall von Unterlassener Hilfeleistung verhängt wird) bringt Freiheitsentzug und Suspension der Geschäfts- und Rechtsfähigkeit, allerdings nur für die Zeit der Haftstrafe. Ausführendes Organ ist die Polizei - ein staatliches Organ. Der Häftling erhält seinen Rechtsstatus nach seiner Freisetzung wieder vollständig zurück, er wurde nur vorübergehend suspendiert. Ziel der Gefängisstrafe ist eine Introperspektive zu erreichen in welcher der Häftling selbst ein Verständnis für seine Taten und damit Reue über seine Taten entwickeln soll. Der Rechtsstatus ist ein angeborener, der allen Bürgern einer Nation gleich und gleich unveräußerlich ist. Die moralischen Standards werden als internalisiert angenommen und bei mangelnder Internalisierung wird "Nachdenkzeit" zur nachträglichen Internalisierung verhängt.

    Diese Möglichkeit ist im Ehrenmodell nicht einmal in Betracht gezogen. Reue gab es (in Europa) nur gegenüber den kirchlichen Institutionen. In Japan gab es Reue, aber ich habe keine Ahnung, in welcher Weise sie (abgesehen von Seppuku) ins Rechtssystem integriert war. Alles was ich dazu kenne sind moderne Beispiele von Takeo Doi.

    Eventuelle zusätzliche Ächtungen nach dem Gefängisaufenthalt sind ungesetzlich und nach dem gebräuchlichen Strafmodell sogar kontraproduktiv. Die Klatschpressen haben blos einen diffusen Einfluss auf die Rechtspraktik und sind dementsprechend nicht mit dem konkreten Einfluss der Gruppe im Falle einer Ehrenstrafe zu vergleichen.

    Zitat Zitat
    Das verstehe ich jetzt nicht ganz.
    Wenn man eigene Gewohnheiten unterdrückt, und mit denen anderer angleicht, dann reflektiert man doch letztlich wieder das, was einem vorgelebt wird. Der Unterschied zum Spiegel wäre, dass die Angleichung mehr Zeit in Anspruch nimmt.
    Bisher hatte ich es so verstanden, dass Prinzipien erst diesen Anpassungsprozess teilweise unterbinden, und somit einen Charakter formen.
    Du gehst davon aus, dass der Mensch alles durch reine Beobachtung lernt? Du bist anscheinend nur mit wenig Introperspektive aufgewachsen. Leute interpretieren Handlungen und Aussagen nicht in derselben Weise. Besonders Kinder haben eine äußerst kreative Art, ihre Lektionen zu interpretieren und zu verinnerlichen und aufgrund dieser ihr Verhalten zu bilden. In Situationen, wo sie sich nicht auf solche Regelmäßigkeiten verlassen können und aus Tag-zu-Tag-Beobachtungen wie der Spiegel angewiesen sind (z.B. in gewalttätigen Familien, oder Familien mit alkoholsüchtigen Mitgliedern) entwickeln sie einen Schaden.
    Jemandem zu empfehlen, sich wie ein Spiegel zu verhalten, ist das Rezept schlechthin, um einen unglücklichen Menschen zu erzeugen. Regelmäßigkeiten sind notwendig für eine normale Entwicklung und deswegen entstehen sie fast von selbst unter halbwegs akzeptablen Lebensumständen. Höhere Werte sind nett, aber nicht unbedingt notwendig für die Entwicklung von Gewohnheiten.

  2. #2
    Zitat Zitat von Ianus
    Du verstehst das Konzept der "Ehre", bzw des "Gesichtes" und den Unterschied zwischen Ehren- und Gefängsstrafe überhaupt nicht?
    Ich verstehe durchaus, nur fällt es mir schwer zu glauben, dass die gesellschaftliche Anerkennung nach Ablauf einer Gefängnisstrafe wirklich wieder vollkommen hergestellt wird.
    Natürlich lässt sich das nicht mit früherem Modell vergleichen. Es geht mir dabei auch nicht um zugesicherte Rechte, die mit einem Verstoß gegen Gesetze plötzlich allesamt aufgehoben werden.
    Mir geht es um die Vorurteile, die Leute heutzutage gegenüber jemand anderem aufbauen, der zuvor im Gefängnis saß, oder in der Presse stark kritisiert wurde. Die Nachteile, die einem daraus entstehen, sind natürlich nicht so gravierend, vielleicht sogar völlig unscheinbar, aber sicher noch vorhanden.

    Ich sage aber auch nicht, dass dieser Vergleich wirklich treffend wäre...

    Zitat Zitat
    Du gehst davon aus, dass der Mensch alles durch reine Beobachtung lernt?
    Das habe ich nicht gesagt, ich habe deine Aussage nur so verstanden. Allerdings habe ich mir selbige jetzt gerade nochmal durchgelesen, und muss gestehen, dass ich wohl beim ersten Mal zu halbherzig darüber nachdachte (ein Fehler, den ich zugegeben öfter begehe). Ich habe das Wort "Verhaltenanpassung" auch etwas in die falsche Richtung interpretiert.
    Bitte entschuldige.

  3. #3
    Zitat Zitat von Diomedes Beitrag anzeigen
    Ich verstehe durchaus, nur fällt es mir schwer zu glauben, dass die gesellschaftliche Anerkennung nach Ablauf einer Gefängnisstrafe wirklich wieder vollkommen hergestellt wird.
    Sie sollte, aber da gibt es eben noch die beiden Modelle der Kriminalität als Krankheit und der Kriminalität als Erbanlage. Beide waren vor- und während der Nazizeit sehr, sehr beliebt und haben sich in der Praxis gehalten. Zweiteres ist inzwischen ein wenig abgeschwächt worden.

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