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  1. #14
    Zitat Zitat
    Original geschrieben von akira62
    Diese Regelung ist ganz einfach zu erklären. Meist ist es so das Ehepaare auf eigenen Beinen stehen und der Bund muß dann für die Kosten aufkommen die noch anstehen, sprich Wohnungsmiete beitrag zum Haushaltsgeld etc. pp. Das ist denen zu Teuer deshalb diese Regelung.
    Zahlt in Deutschland der Bund?
    In der Schweiz wird jedem Erwerbstätigen ein Sozialversicherungsbeitrag vom Lohn abgezogen, der unter anderem den Lohnausfall für den Bund-Einsatz (zum grösseren Teil) aufkommt.

    Deshalb nützt es auch nicht, wenn man verheiratet ist (aber der Einsatz beim Bund ist in der Schweiz sowieso ganz anders geregelt).

    Andere neue Regelungen ab heute:

    - 7 regionale Zivilstandesämter haben ihr elektronisches Angebot erweitert. So kann man "den Papierkram" für Heirat, Scheidung, Geburt und Tod (die letzten beiden natürlich durch Drittpersonen) via I-Net erledigen.

    - Italien hält den Eu-Vorsitz. o_O
    Geändert von Hyperion (01.07.2003 um 22:34 Uhr)

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