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Thema: RMXP Aktivierungscode

  1. #1

    RMXP Aktivierungscode

    Ich hab mir den RPG-Maker XP per Banküberweisung gekauft, das Geld ist schon überwiesen und die 10 Tage Bearbeitungszeit sind auch schon vorbei, doch wie bekomm ich jetzt meinen Code? Per Post, per Mail oder wie sonst?

  2. #2
    Du kriegst eine e-mail. Den Code musst du dann bei der Registrierfunktion im Maker eingeben.

  3. #3
    Ajo, das kenn ich doch irgendwoher. Ich habe auch ewig lang gebraucht. Erst nachdem ich die Herren nach einem Monat nochmal extra angeschrieben habe, bekam ich meinen Zugangscode via E-Mail.

  4. #4
    Also ich hab meinen schon nach ein paar Tagen bekommen.

  5. #5
    Zitat Zitat von GSandSDS Beitrag anzeigen
    Ajo, das kenn ich doch irgendwoher. Ich habe auch ewig lang gebraucht. Erst nachdem ich die Herren nach einem Monat nochmal extra angeschrieben habe, bekam ich meinen Zugangscode via E-Mail.
    Hab sie jetzt auch mal angeschrieben, immerhin sind nun schon mehr als 2 Wochen seit der Bezahlung her!

  6. #6
    Meiner kam extra schnell <3

    Aber sowas sollte nicht sein, dass wenn dort 10 Tage steht, dass der Händler das nicht auf die Reihe kriegt, theoretisch könntest du das Geld zurückverlangen, wenn nichts mehr passiert.

  7. #7
    ich hab mal nebenbei ne frage bei der ich mir nicht so ganz sicher bin:

    wenn man nach dem originalkauf nen deutschpatch (fuer den RMXP) verwendet, ist das dann doch illegal?

  8. #8
    Zitat Zitat
    ich hab mal nebenbei ne frage bei der ich mir nicht so ganz sicher bin:

    wenn man nach dem originalkauf nen deutschpatch (fuer den RMXP) verwendet, ist das dann doch illegal?
    Jup ist illegal, weil ausdrücklich drinsteht, das an der Softwar ohne zustimmung der Firmen nichts verändert werden darf.

  9. #9
    Das wuerde ich nicht so kathegorisch ausschliessen ...
    Wenn ich mich richtig erinnere gibt es einen Paragraphen im UrhG, der es erlaubt, Programme zu modifizieren, solange die modifikation ausschliesslich der Uebersetzung bzw Benutzbarmachung des Programmes dient.

    Das muesste folgendes sein ...
    Zitat Zitat von §62 UrhG Absatz 2
    Soweit der Benutzungszweck es erfordert, sind Übersetzungen und solche Änderungen des Werkes zulässig, die nur Auszüge oder Übertragungen in eine andere Tonart oder Stimmlage darstellen.
    Wie das natuerlich ausgelegt wird, weiss ich nicht ... ich bin kein Jurist.

  10. #10
    Kommt letztendlich auf die EULA an; in manchen EULAs wird sogar die Modifikation des Programmes zur Übersetzung explizit verboten. Außerdem entfernt der Deutschpatch die Registrierungsroutinen und ist somit, wie auch ein Crack, verboten.

    Außerdem ist der Deutschpatch doof. Leute, lernt Englisch.

  11. #11
    Nur mal so zur Info, inzwischen hab ich den Code!

  12. #12
    Bei mir war es so das ich erst anrufen habe müssen.
    Leider sprechen die kein deutsch ^^
    naja ich konnte ihnen dann auf englisch verklickern was ich wollte.
    Hat danach auch super geklappt.

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