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Pressemitteilung
Abmahnung der Deutsche Telekom AG.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir aus gut unterrichteten, seriösen Quellen erfahren haben, plant die @absurdum-Gruppe eine Abmahnung der Deutsche Telekom AG wegen Alleinbeanspruchung von allgemeinem Kulturgut.
Der Konzern Deutsche Telekom AG (54 Milliarden Euro Umsatz, 256 000 Mitarbeiter) betreibt schon seit geraumer Zeit eine aggressive Marketingstrategie mit dem Ziel ein Monopol auf einen Buchstaben des deutschen Alphabets zu begründen. Es handelt sich hierbei um den von der Abzumahnenden regelmässig in Großschreibweise verwendeten 20. Buchstaben des Alphabets, den Konsonanten "T".
Die @absurdum-Gruppe sieht in der Alleinbeanspruchung durch die Deutsche Telekom AG einen Verstoss gegen das Deutsche Grundgesetz Artikel 2 I, 3 I und 7 I und der Europäischen Konvention zum Schutz von Kulturgut § 18 I s.2. Für eine Berufung auf eine Eigentümerposition der Deutsche Telekom AG im Bezug aud den Buchstaben "T" bleibt unter Zugrundelegung der Allgemeinzugänglichkeit als Zweckbestimmung (oder "Widmung") von Kulturgut kein Raum.
Zu möglichen Verstössen gegen das Grundgesetz und höherrangiges Recht durch Alleinbeanspruchung von Kulturgut nimmt auch der BGH in der Entscheidung "Friesenhaus" von 1989 (LM § 903 BGB Nr. 10) Stellung. In dieser Entscheidung hat sich der BGH grundsätzlich zum Verhältnis von Immaterialgüterrecht und Sachenrecht geäussert. Der BGH kam zu dem Schluss, dass sich aus dem Eigentumsrecht an einer Sache ein Ausschließlichkeitsrecht an der Abbildung dieser Sache nicht ableiten läßt. Abstrahierend lässt sich also feststellen, dass die häufige Benutzung des Buchstabens "T" in Marketing-Kampagnen kein ausschliessliches Nutzungsrecht am betroffenen Buchstaben begründet. Die hier Werbenden haben vielmehr die Gemeinfreiheit von Kulturgut hinreichend in Rechnung zu stellen, und von der Durchsetzung von offensichtlich unbegründeten Ansprüchen Abstand zu nehmen.
Entgegen der Rechtsauffassung der Deutsche Telekom AG sieht die @absurdum-Gruppe die Individualisierung von Allgemeingut aus wirtschaftlichen Motiven als mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar an. Man muss, um dem Grundgesetz gerecht zu werden, jederzeit das Zugangsrecht der Öffentlichkeit zum benutzten Gut gewährleisten können. Zudem hat die Institution bei der privatrechtlichen Nutzung von Kulturgut stets Rücksicht auf das Grundgesetz und die Bedürfnisse der Allgemeinheit zu nehmen. Durch Ihr agressives monopolisierendes Werbeverhalten verstösst die Deutsche Telekom AG gegen genau diese Grundsätze.
Aus diesen Gründen hat sich die @absurdum-Gruppe entschlossen, gegen die Kampagne der Deutsche Telekom AG vorzugehen.
Nähere Informationen zu dieser Aktion finden Sie bei:
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