Zitat:
Verstoße ich gegen die Regeln, wenn sich der Betatester meines Vertrauens als intriganter Kanalbewohner entpuppt und Teile des Spieles, vielleicht auch mehr, vor dem Wettbewerbsabschluss öffentlich zugänglich macht?
Ja, da das Veröffentlichungsverbot ja dazu gedacht, daß die Juroren keine Zuordnung zwischen Spiel und Ersteller ziehen können und somit unvoreingenommen urteilen. Sollte das Spiel vor Ende des Contests, wie auch immer, öffentlich werden ist das nicht mehr gegeben. Ein explizites Verbot den als Betatester getarnten Kanalbewohner dafür grausamst zu foltern gibt es aber von der Contestleitung nicht. (Wobei nationale Gesetze, hier Schranken aufstellen könnten)