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2. Vertragsschluss:
Die Anmeldung zum Communitytreffen stellt rechtlich ein Vertrag dar. Jeder Teilnehmer muss sich selbst anmelden, eine Anmeldung für jemand anderen ist nicht gestattet. Wenn Du 18 Jahre bist oder älter, kannst Du den Vertrag selbst abschließen. Wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist, aber über 7 Jahre alt, gilt deine Unterschrift trotzdem in dem Sinne, das du die Regeln dieses Treffens anerkennst. Dies bestätigen sie dann mit einer Unterschrift auf dem Formular.
Das klingt zwar so nett, aber rechtlich bringt es euch gar nichts. Es gibt speziell Gesetze für Kaufverträge usw. Und da wirst du sehen, dass ein 7jähriger auch diese Anmeldung trotz seiner Unterschrift widerrufen kann. Soll heißen, es gilt nur das, was nach dem Gesetz gilt und daran solltet ihr euch halten. Sonst bringt euch dies später rein rechtlich nichts - bzw. nicht viel.;)
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3. Teilnehmer:
Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 12 Jahre.
Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Wofür benötigen wir diesen Schritt jetzt? Das klingt irgendwie so, als würdet ihr Vorort noch Leute ablehnen - auch wenn es wohl nicht so ist.
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4. Teilnahmegebühr und sonstige Kosten:
Vor Beginn des Treffens wird jedem Teilnehmer eine vorläufige Kostenhochrechnung unterbreitet (siehe Planung des Treffens im betreffenden Internetoforum). Die genaue Höhe der Teilnahmegebühr wird am ersten Tag des Treffens aus der Höhe der Realausgaben (Miete des Hauses) , geteilt durch die Anzahl an angemeldeten Personen berechnet, und ein dadurch ausstehender Restbetrag ist sofort bar zu entrichten. Alle weiteren privat anfallenden Kosten (z.B. außerplanmäßige fakultative Unternehmungen) sind von den Teilnehmern selbst zu tragen und vor Ort auch direkt zu begleichen.
Restbetrag? Wenn wir die Verbindlichkeiten durch die Anzahl der Teilnehmer dividieren, dürfte es keinen Restwert geben!?
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5. Haftung:
Jede Haftung, auch gegen Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Haftung bei Diebstahl von Eigentum eines Teilnehmers oder Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist ebenfalls ausgeschlossen. Sollte eine entsprechende Haftung (über die Veranstalterhaftpflichtversich erung hinaus) durch gesetzliche Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden können, so beschränkt sich der Haftungsbetrag auf die Teilnahmegebühr. Kurz gesagt: Wir, die ehrenamtlichen Veranstalter, haften für nichts.
Wenn beim Fußballspiel wieder der Halle Schaden zugetragen wird, dann hat's aber keiner gesehen, okay? ;)
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6. Datenschutz:
Wir versichern, dass wir die Teilnehmerdaten keinesfalls zu kommerziellen Zwecken weitergeben. Alle Daten werden nur intern zu den organisatorischen Abwicklungs- bzw. Abrechnungszwecken verwendet. Im Internet wird öffentlich, falls nicht anders erwünscht, nur der Nickname einsehbar sein.
Ich wage zu bezweifeln, dass euch rein juristisch Nicknames als Unterschriften weiterbringen.
Jetzt mal Allgemein. Ich hab nichts gegen solche Verträge. Ich finde es auch toll, wenn sich jemand die Mühe macht, sich abzusichern. Wenn etwas passiert, muss man sich absichern. Ist doch vollkommen klar. Nur so toll das auch geschrieben ist (zumindest größtenteils) - macht da nicht solche Fehler rein. Wenn ich beim letzten Punkt z.B. Square hinschreibe, dann ist das rechtlich genauso viel Wert wie als wenn ich Franz Beckenbauer hinschreibe. Und somit ist der ganze Vertrag nichtig. ;)