@Square- Wie meinst du das mit dem Daumen der nach oben zeigt??
Also, fidnest du das gut?
Ich schon :D :D
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@Square- Wie meinst du das mit dem Daumen der nach oben zeigt??
Also, fidnest du das gut?
Ich schon :D :D
War er nie.Zitat:
Zitat von Onyx
Ansonsten finde ich die Gesetze doof, wenn es eh feststeeht das dieses Proggy nie nach Europa kommt, sollte sowas auch nicht illegal sein. Ich meine ich sauge ein programm das es eh nicht zu kaufen gibt (bei uns).. naund?
So seh ich das, würde man wissen das er nach uropa kommt wär es ein Verbrechen, aber entweder ich habe ihn so oder habe ihn garnicht, verlieren tun die im fernen Ost nichts daran. Vielleicht noch Import und dann auf Japanisch den Maker? Ne, macht eh keiner - würde es keine Englisch/Deutsch-Patches geben.
Wann war der RPG Maker 2000 legal? :confused: Wenn du eine CD brennst, muss dir doch auch keiner sagen, dass das nicht legal ist oder? Nur weil Enterbrain nichts gesagt hatte, heißt es nicht, dass er vorher legal war. Denn genau das war er nie.Zitat:
Ich will mal meine (unprofessionelle) Meinung dazu äußern, also ... die meisten haben sich den Maker so wieso illegal gedownloaded(wahrscheinlich vor langer zeit als es noch "legal" war)
Für Enterbrain ändert sich wirklich nicht viel. Allerdings gehts hier um das Prinzip.Zitat:
Wenn sie es auf dieser einen Site verbieten ändert das eh nichts da man bei google einfach "RPG Maker download" suchen muss und schon hat man ihn , oder bei Onlinetauschbörsen die benutzung is auch illegal.
Das mag hier vielleicht heroisch klingen, aber ... ich sag lieber nichts dazu.. :rolleyes:Zitat:
Wenn man mich fragt(was eh keiner tut), ist das einzige Verbrechen den Maker nicht zu übersetzen,
Gefährlich? Das glaub ich weniger. Deine Argumentation ist trotzdem total fragwürdig. Schau dir mal an, wieviele Leute Musik aus dem Internet laden, obwohl sie verfügbar ist. Wieviele Leute Computerspiele oder DVDs brennen oder aus dem Internet beziehen. Und ich glaube viel mehr, dass bei 50 Euro Preis weniger Interesse am Produkt zeigen würden. Denn viele würden sich gar nicht an den RPG Maker 2000 probieren. Dadurch, dass er kostenlos ist, konnte er sich gut verbreiten.Zitat:
Also sind die eigentlich selber schuld, gäbe es nich so was illegales gäbe es keine Community, keine Screenfun-Spiele, keine VD und so weiter, kaum ein Deutscher würe dieses übelst nützliche tool kennen! Also machen die es richtig , aber das soll nich heißen das RPG-Atelier nachmachen soll(viel zu gefährlich )
§3helpZitat:
@Square- Wie meinst du das mit dem Daumen der nach oben zeigt?? Also, fidnest du das gut? Ich schon
Square: Nur das die Makerszene nie legal war. Wir sind uns unserer Verbrechen bewusst. Genau wie viele andere Seitenbetreiber der Makerszene es sein sollten. Tja, ich spare es mir meinen eigenen Text auseinander zu nehmen.
/e: Whoo, lang nicht mehr gepostet.
Öhm, nur eine kleine Klärung der Begriffe. Ein "Verbrechen" hat hier niemand begangen. Verbrechen gibt's nur im Straftgesetzbuch und beinhaltet schwere Körperverletzung, Mord und den ganzen Kram. Das Urheberrecht ist kein Recht dessen Verstöße der Staat selbst verfolgen kann. Solange der Urheber nicht klagt, kann niemand was machen, denn es ist das Recht der Urhebers und nur des Urhebers dem Recht nachzugehen oder es halt auch sein zu lassen.
Es war meine Idee, es wäre inkonsequent nun zu hadern.Zitat:
Was halltet ihr davon ?
Doch, wir könnten Enterbrain schaden. Da wir jedoch eine restriktive Zugriffspolitik führen, vermeiden wir einen Lizenzbruch in jedem Land, außer Deutschland. Damit sind wir rechtlich auf einer relativ guten Seite, wir brechen zwar das Urheberrecht und könnten von eb! via dem IPR belangt werden, allerdings nur mit einem Gerichtsstand in Deutschland - und auch wenn sie da Chancen haben, werden sie das höchstwahrscheinlich nicht tun.Zitat:
Es ist zwar irgendwo ein "Verbrechen", aber wir wissen alle, dass man mit damit niemandem Schaden zufügt.
Vergib mir, aber sind so große Prozentzahlen deiner Nutzer aus Nicht-EU Ländern?Zitat:
Eigentlich ist die Frage einfach und zugleich schwer zu beantworten. Der Preis dafür, dass sie den RPG Maker anbieten ist, dass diese Seite nur von Europäern aufgerufen werden kann. Alle anderen Besucher sind von der Seite ausgeschlossen. Die Spekulation ist einfach: Europa ist für Enterbrain Ticki-Tucka-Land und solange uninteressant (auch die Rechtsverstöße), solange es nicht auf die potentielle asiatische Käuferschaft Einfluss nimmt. Das wird mit dem Aussperren von allen nicht-europäischen Ländern garantiert. Und genau das ist auch der Grund wieso wir auch weiterhin nicht den RPG-Maker anbieten. Das RPG-Atelier soll auch weiterhin ungestört überall aufrufbar sein, ohne dass es für Enterbrain etwas gibt, woran es sich groß stört.
Wir haben den Zugriff auf unsere Server völlig eingeschränkt und uns mittels rechtlicher Schluppflöcher abgesichert - mit dem simplen Grund dessen, dass wir uns so europäisches und internationales Privatrecht zunutzen machen um eb!, wenn sie uns denn verklagen wollten, nach Deutschland zu zwingen.Zitat:
Was hat das miteinander zu tun? Ich kann (theorethisch) auf meiner HP den Download anbieten und sie von überall aufrufbar machen.
Exakt das ist unser Begehren.Zitat:
Dadurch könnte sich die Maker Szene stark vergrößern,und das wollen wir doch
Ich habe oft genug in den letzten Monaten mit eb! Kontakt gehabt und mir erschien es nicht so, als hätten sie ein ernsthaftes Interesse am europäischen Markt.Zitat:
"Es ist traurig, wenn das Programm kostenlos angeboten wird. Solange das gemacht wird, können wir auch zukünftig den Maker nicht in Europa oder den USA anbieten".
Siehst du, da wirken wir gegen.Zitat:
Der RPG Maker wird auch weiterhin nur in Asien angeboten, so dass die gesamte Szene und damit der kreative Umgang mit Rollenspielen in diesem Bereich langsam ausstirbt, was wiederum dazu führen wird, dass Enterbrain den RPG Maker erst recht nicht anbietet.
eb! erlaubt dir Spiele als Shareware (zumindest übersetze ich die jap. Seite so) zu verkaufen sofern du das Recht an allen verwendeten Objekten hast - oder RTP Objekte genutzt hast, die werden dir zur Mitnutzung mitlizensiert.Zitat:
Nehmen wir mal an du hast den RPG Maker in Japan gekauft und lebst auch in Japan. Dann kannst du nach der Lizenz gehen, die dir Enterbrain vorschreibt. Diese erlaubt es RPG-Maker-Spiele auch zu verkaufen. Ob die Lizenz auch außerhalb Japans gilt, ist natürlich dann eine ganz andere Frage. Nehmen wir mal an sie würde gelten, dann kannst du die RPG-Maker-Spiele auch hier verkaufen, aber nur dann wenn du wirklich auch "alles" andere selbst gemacht hast. Das bedeutet: keine Grafiken aus dem RTP (so habe ich zumindest die Lizenz verstanden) und erst recht KEINE Ressourcen aus irgendwelchen anderen Quellen (andernfalls würdest du die Rechte der entsprechenden Rechteinhaber verletzen, das muss nicht unbedingt Enterbrain sein). Es muss wirklich alles selbstgemacht sein. Du musst also jede Grafik selbst erstellen und auch jede Midi. Na dann mal viel Spaß bei dem Vorhaben.
Anders sieht es aus, wenn dir Leute Sachen frei zur Verfügung stellen, die darfst du dann ebenfalls benutzen.
Ganz so restriktiv, wie du das aufgefasst hast, ist es nicht.
Jein - es gibt, wie bei so vielen Dingen, qualifizierte Institutionen, die ebenfalls Klage erheben können; Abgesehen davon ist es ein Verbrechen, SDS, red es doch nicht schön und verstrick dich nicht in Haarspalterei (§ 106 ff. UrhG) ;)Zitat:
Öhm, nur eine kleine Klärung der Begriffe. Ein "Verbrechen" hat hier niemand begangen. Verbrechen gibt's nur im Straftgesetzbuch und beinhaltet schwere Körperverletzung, Mord und den ganzen Kram. Das Urheberrecht ist kein Recht dessen Verstöße der Staat selbst verfolgen kann. Solange der Urheber nicht klagt, kann niemand was machen, denn es ist das Recht der Urhebers und nur des Urhebers dem Recht nachzugehen oder es halt auch sein zu lassen.
Ich sagte ja "legal" und nicht legal hehe ;)
Das mit dem heroisch kannste streichen damit meite ich nur das die sich damit mehr Schaden zufügen als sie denken, z.B. wenn es Windows XP für 20€ oder weniger gäbe hätten sie mehr verkauft und es hätten nicht so viele das Programm trotzdem gecrackt, is ja nich schwer!
Verstehst du denn nich wenn sie nie mal den Maker illegal angeboten hätten würde ihn kaum jemand kennen, dieses "Illegale" war die beste Werbung(Wenn du so willst)!Zitat:
Gefährlich? Das glaub ich weniger. Deine Argumentation ist trotzdem total fragwürdig. Schau dir mal an, wieviele Leute Musik aus dem Internet laden, obwohl sie verfügbar ist. Wieviele Leute Computerspiele oder DVDs brennen oder aus dem Internet beziehen. Und ich glaube viel mehr, dass bei 50 Euro Preis weniger Interesse am Produkt zeigen würden. Denn viele würden sich gar nicht an den RPG Maker 2000 probieren. Dadurch, dass er kostenlos ist, konnte er sich gut verbreiten.
Naja es gibt noch etwas, nämlich das "Verbrechen an die Menschheit" und diesem Fall ist es einz an alle ausser den Japanern :D (Bitte hau mich nich Admin, das war nichts gegen dich ;) ;) ;) )Zitat:
Öhm, nur eine kleine Klärung der Begriffe. Ein "Verbrechen" hat hier niemand begangen. Verbrechen gibt's nur im Straftgesetzbuch und beinhaltet schwere Körperverletzung, Mord und den ganzen Kram. Das Urheberrecht ist kein Recht dessen Verstöße der Staat selbst verfolgen kann. Solange der Urheber nicht klagt, kann niemand was machen, denn es ist das Recht der Urhebers und nur des Urhebers dem Recht nachzugehen oder es halt auch sein zu lassen.
Du meinst Rechteverwertungsgesellschaften wie die GEMA nehme ich mal an (nuja, das ist Musik, aber ich denke du weißt was ich meine). Soweit ich weiß ist Enterbrain hierzulande von keiner Verwertungsgesellschaft vertreten. Wieso sollten sie auch? Sie vertreiben hier ja nichts. Also können sie sich das Geld hier auch sparen. Und ja, ich bestehe auf den Unterschied zwischen Verstößen/Vergehen und Verbrechen. Ich will nicht, dass hier die Community mit Mördern und Sexualstraftätern gleichgesetzt wird. Es reicht wenn die Musikindustrie schon diese Irreführung betreibt.Zitat:
Zitat von j.wiechers
Um mal klarzustellen in welcher Situation wir uns befinden: Trotz der Domain rpg-maker.com wurde ich nicht ein einziges mal von Enterbrain angeschrieben. Das einzige was es mal gab war die Sache mit der Umfrage, wo sich Enterbrain an Don Miguel gerichtet hat, den Enterbrain letztendlich auch nicht verklagt hat. Don Miguel hat die Umfragen dann an andere Seiten weitergeleitet. Irgendwie ist Enterbrain offenbar ohnehin nur halbherzig an dem Geschehen außerhalb Asiens interessiert. Das sieht man u.a. auch an der "to RPGMaker2k Users"-Seite, die seit damals nicht mehr aktualisiert wurde und auch noch die Don'sche Wortwahl "2k" enthält, die so eigentlich gar nicht mehr bekannt ist.
Zitat:
Wenn man mich fragt(was eh keiner tut), ist das einzige Verbrechen den Maker nicht zu übersetzen, denn so könnten die ihr einnahmen fast verdoppeln!
Sehe ich da einen Widerspruch? Wenn der RPG Maker 2000 verbreitet ist, dann werden sich nur die wenigsten ihn kaufen.Zitat:
Verstehst du denn nich wenn sie nie mal den Maker illegal angeboten hätten würde ihn kaum jemand kennen, dieses "Illegale" war die beste Werbung(Wenn du so willst)!
Nein, nein, du siehst da was Falsch, durch das illegale sind Spiele entstand und um es legal zu bekommen werden die sich ihn auch noch kaufen und die andern auch weil sie es cool finden!Zitat:
Sehe ich da einen Widerspruch? Wenn der RPG Maker 2000 verbreitet ist, dann werden sich nur die wenigsten ihn kaufen.
Edit
Ich hab das meine alte Antwort editier weil ich nich spammen wollt :rolleyes:
Das ist keine Irreführung.Zitat:
Du meinst Rechteverwertungsgesellschaften wie die GEMA nehme ich mal an (nuja, das ist Musik, aber ich denke du weißt was ich meine). Soweit ich weiß ist Enterbrain hierzulande von keiner Verwertungsgesellschaft vertreten. Wieso sollten sie auch? Sie vertreiben hier ja nichts. Also können sie sich das Geld hier auch sparen. Und ja, ich bestehe auf den Unterschied zwischen Verstößen/Vergehen und Verbrechen. Ich will nicht, dass hier die Community mit Mördern und Sexualstraftätern gleichgesetzt wird. Es reicht wenn die Musikindustrie schon diese Irreführung betreibt.
Vorsetzliche Nutzung und vorsetzliches Angebot von illegalen Materialien ist eine Straftat gemäß § 106 ff. UrhG. Es ist ein Verbrechen.
SDS: Ich wollte derartige Straftaten nicht gleich setzen. Nur im Sinne des Gesetzes wird sowas als "Verbrechen" bezeichnet. Ich ich jetzt einen Automaten knacke um mir einen Lutscher zu besorgen oder ich mir Raketen aus einem Silo stehlen wuerde. Nun ja, aber dieser Vergleich spielt in dem Thema ja nun keine Rolle. Es wird ja niemand vergewaltigt oder umgebracht. Ich wollte nur darauf hinaus das die Verbannung der Makerlinks keine Webmaster unschuldig macht. Zumindest in der Makerszene in den seltensten Faellen. Nur koennte die Szene kaum ohne diese "Verbrechen".
Positiv: Juhuhu, den Maker gibts wieder!
Negativ: argghhh *gleich in die Luft geh*...
Die Seite ist nur in Europa aufrufbar? Und was is mit der Schweiz? Kommen wir von einem anderen Planeten?
Kurzum: Die Seite kann ich nicht mehr öffnen und der Grund ist wahrscheinlich wirklich der, dass die Schweiz (weshalb auch immer) nicht zu Europa gehört...
Peace Ikarus
P.s. Dummerweise bin ich auch im Forum und bei "Das Experiment" angemeldet...
Was ist Verbrechen, was ist Vergehen? Da werden sie geholfen.
http://verbrechen.adlexikon.de/Verbrechen.shtml
Seit wann liegt die Schweiz nicht mehr in Europa? Naja, es ist schwer so eine Ländersperre wirklich perfekt einzurichten. Ich denke mal daran wird auch noch gearbeitet. Genaueres kann aber nur der Webmaster von rpgmaker2000.de sagen.Zitat:
Zitat von Ikarus
Wie wärs mit ausprobieren? Bei mir gehts (brauch es aber nicht) ohne Probleme.Zitat:
Zitat von Ikarus
Lies UrhG 106 ff. ... es gibt auch 3-5 Jahre Freiheitsstrafe bei UrhG verstößen - Ja, es sind Verbrechen.Zitat:
Im deutschen Strafgesetzbuch (§ 12) werden als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht (z.B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung).
Wenn es gehen würde, hätte ich es nich geschrieben, gestern bin ich noch rein gekommen, ich habe es heute auf etwa 4 verschiedenen Arten versucht und komme einfach nicht rein...Zitat:
Zitat von Rübe
Peace Ikarus
Haha,wie geil. Endlich ist er zurück. Eigentlich ändert sich ja nichts. Bei Google kriegt man ihn genauso schnell. Aber gut,dass eine Seite damit anfängt.Hehe,ob die Ärger kriegen? ^^ Naja,ich hab den 2000er schon seit Jahren hier. Ich werd von den Downloads wohl kaum gebrauch machen. :D
Verwechselst du da eventuell rpg2000.de und rpgmaker2000.de?Zitat:
Die Seite ist nur in Europa aufrufbar? Und was is mit der Schweiz? Kommen wir von einem anderen Planeten?
Kurzum: Die Seite kann ich nicht mehr öffnen und der Grund ist wahrscheinlich wirklich der, dass die Schweiz (weshalb auch immer) nicht zu Europa...
Peace Ikarus
P.s. Dummerweise bin ich auch im Forum und bei "Das Experiment" angemeldet...
Es gibt keine Sperre gegen die Schweiz und gegen keinen IP Block derselbigen.