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Der Bundestag hat wie erwartet den umstrittenen Regierungsentwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes mit den Stimmen der Mehrheit der großen Koalition abgesegnet. Die Gesetzesnovelle, die am Donnerstagabend gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet wurde, erweitert die Kriterien, nach denen Gewaltvideos und sogenannte "Killerspiele" als jugendgefährdend auf dem Index landen. Darüber hinaus müssen die Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs vergrößert werden, damit sie beim Kauf künftig auf den ersten Blick ins Auge fallen. "Damit machen wir Jugendschutz sichtbar", sagte die CDU-Abgeordnete Antje Blumenthal laut dpa.
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Mit der von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hochgehaltenen Initiative werden Spiele mit "weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen". Bisher sind allein Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten. Gesetzlich festgeschrieben werden auch Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).
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