Jura-Studenten/Juristen bitte helfen ^^
Keine Ahnung, wo das sonst hingehört oO deshalb frag ich einfach hier mal...
Vielleicht ist hier jemand mit Gesetzen usw bewandert, ich hoffe mal ^^
Kann mir jemand sagen, unter welchen Abschnitt des Strafgesetzes das Downloaden/Verwenden von ROMs fällt bzw wie die genaue derzeitige Lage da ist?
Man hört immer nur "Downloaden ja, verwenden unbegrenzt nur wenn man das original hat, ansonsten nur einen tag lang"...kann mir da jemand was genaues sagen? danke ^^